
Verbotswahn in München: Wenn das Planschbecken zum 50.000-Euro-Risiko wird
Es gibt Städte, in denen man den ideologischen Kurs einer Verwaltung nicht am Programm, sondern am Bußgeldkatalog ablesen kann. München gehört seit Neuestem zu ihnen. Wer dort im Hochsommer sein Kind im Garten planschen lassen will, spielt fortan mit dem Feuer – genauer gesagt mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Ein Betrag, für den anderswo ein halbes Eigenheim finanziert wird. In München reicht dafür schon ein gefülltes Gartenbecken.
Der grüne Oberbürgermeister und seine Verbotssymphonie
Verantwortlich für diese Allgemeinverfügung zeichnet der neue grüne Oberbürgermeister Dominik Krause. Die städtischen Wasserressourcen seien „äußerst strapaziert“, ließ er verlauten. Der Verbrauch sei während der Hitzewelle auf rund 360 Millionen Liter pro Tag geklettert – normalerweise seien es etwa 300 Millionen. Ein Anstieg, gewiss. Doch rechtfertigt eine sommerliche Schwankung von zwanzig Prozent tatsächlich Strafandrohungen in einer Höhe, die man sonst nur von schwerer Wirtschaftskriminalität kennt?
Man reibt sich verwundert die Augen. Da regnet es, wie zahlreiche Bürger anmerken, in Süddeutschland aktuell munter vor sich hin – und dennoch werden angebliche Gewitter und Regenschauer offiziell für „nicht ausreichend“ erklärt. Der Verdacht drängt sich auf: Hier geht es weniger um Wasser als um Weltanschauung.
Was in München künftig verboten ist
Die Liste der Untersagungen liest sich wie das Handbuch einer Kontrollbürokratie im Endstadium. Wer sie im Detail betrachtet, versteht, warum viele Münchner das Gefühl beschleicht, in ihrer eigenen Stadt entmündigt zu werden:
- Das Befüllen privater Pools, Planschbecken und Badebehälter mit Trinkwasser ist untersagt.
- Private Springbrunnen und Wasserspielanlagen müssen trocken bleiben.
- Verschmutzte Autos dürfen ausschließlich in gewerblichen Waschanlagen gereinigt werden.
- Terrassen, Straßen, Höfe und Wege dürfen nicht feucht gereinigt werden.
- Rasenflächen und Grünanlagen dürfen weder beregnet noch gegossen werden.
- Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Stadtgebiet wird vollständig untersagt.
Immerhin gestattet der grüne Stadtchef seinen Untertanen gnädig, Zierpflanzen und Beete vor neun Uhr morgens und nach neunzehn Uhr abends zu wässern. Landwirte dürfen ihr Vieh versorgen – man stelle sich das Gegenteil auch einmal vor. Die Verordnung gilt bis mindestens Anfang August, mit der ausdrücklichen Option auf Verlängerung.
„Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München für die oben genannten Zwecke wird vollständig untersagt.“
Verbieten als politisches Grundprinzip
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine Partei, die einst mit dem Versprechen von Freiheit und Bürgernähe antrat, hat das Verbieten zu ihrer ureigenen Regierungskunst erhoben. Erst der Verbrenner, dann die Heizung, jetzt das Gartenwasser. Der Katalog wächst, die Freiheit schrumpft. Und stets liefert die vermeintliche Klimakatastrophe die moralische Kulisse, vor der sich nahezu jede Bevormundung rechtfertigen lässt.
Besonders pikant: Während der Bürger um jeden Liter für sein Planschbecken zittert, berichten Anwohner davon, dass kommunale Rasensprenger munter weiterlaufen. Getreu dem alten Grundsatz: Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht gestattet. Diese Doppelmoral ist es, die den Menschen sauer aufstößt – zu Recht.
Ein Lehrstück über Wählerverantwortung
Ehrlich muss man festhalten: Die Münchner haben ihren grünen Oberbürgermeister selbst gewählt. Wer eine Verbotspolitik bestellt, bekommt sie geliefert – frei Haus, mit saftigem Bußgeld obendrauf. Insofern ist die aktuelle Lage auch ein Anschauungsunterricht darüber, was passiert, wenn ideologische Symbolpolitik über den gesunden Menschenverstand siegt. Wasser wird bekanntlich nicht verbraucht, es wird gebraucht. Nach der Nutzung ist es nicht verschwunden, sondern kehrt in den Kreislauf zurück. Diese simple physikalische Wahrheit scheint im grünen Rathaus jedoch keine Rolle mehr zu spielen.
Was bleibt, ist ein ungutes Gefühl: Wenn schon ein befülltes Kinderplanschbecken zur teuren Ordnungswidrigkeit erklärt wird, wo endet dann die Kontrolle über das Privatleste des Bürgers? Die Sorge vieler ist nicht das Wasser – es ist die schleichende Gewöhnung an eine Politik, die für alles ein Verbot und für jeden ein Bußgeld parat hält.
In unsicheren Zeiten zählt echter Substanzwert
Solche Episoden führen dem aufmerksamen Bürger vor Augen, wie schnell staatliche Willkür in den Alltag eingreifen kann. Wer sein Vermögen unabhängig von politischen Launen und ideologischen Experimenten absichern möchte, findet in physischen Edelmetallen wie Gold und Silber einen bewährten Anker. Sie unterliegen keiner Allgemeinverfügung, keinem Sparzwang und keinem Bußgeldkatalog – sondern haben sich über Jahrtausende als krisenfester Bestandteil eines gesunden, breit gestreuten Vermögensportfolios bewährt.
Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Jeder Anleger ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren oder fachkundigen Rat einholen.










