Kettner Edelmetalle
29.08.2023
08:59 Uhr

Unbeachtetes Detail im Selbstbestimmungsgesetz: Deadnaming kann als Körperverletzung geahndet werden

Das von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorangetriebene Selbstbestimmungsgesetz, das kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, hat weltweit für Entsetzen und Verwirrung gesorgt. Ein Detail des Gesetzes, das besondere Aufmerksamkeit erregt hat, ist die sogenannte "Deadnaming"-Bestimmung. Diese legt fest, dass es zukünftig strafbar sein soll, eine Transperson absichtlich bei ihrem alten Vornamen zu nennen oder frühere Geschlechtseinträge zu offenbaren. Die Strafe dafür kann bis zu 10.000 Euro betragen.

Verstecktes Detail: Deadnaming kann als Körperverletzung geahndet werden

Ein bisher unbeachtetes Detail im Selbstbestimmungsgesetz, das in einer Übersicht des Bundesfamilienministeriums versteckt ist, hebt hervor, dass Deadnaming mit mehr als nur einer Geldstrafe geahndet werden kann. So kann im Einzelfall der Straftatbestand der Beleidigung und in Einzelfällen sogar der der Körperverletzung erfüllt sein. Dies bedeutet, dass jemand, der gegen das Offenbarungsverbot verstößt, nicht nur mit einer Geldbuße, sondern auch mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen muss. In diesem Fall könnte sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

Deadnaming als psychische Gesundheitsschädigung?

Die mögliche Anwendung des Straftatbestands der Körperverletzung in Fällen von Deadnaming wirft die Frage auf, ob psychische Verletzungen durch Deadnaming als Körperverletzung angesehen werden könnten. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes definiert eine "Gesundheitsschädigung" als sowohl "physische als auch psychische Verletzungen". Es bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zu Verurteilungen wegen Körperverletzung aufgrund von Deadnaming kommen wird.

Kritik an der neuen Regelung

Die Tatsache, dass das Bundesfamilienministerium den Zusammenhang zwischen Deadnaming und dem Straftatbestand Körperverletzung herstellt, ist beunruhigend. Es scheint, als würde die Bundesregierung vorsorglich mit einer möglichen Strafe drohen, obwohl noch unklar ist, ob Deadnaming tatsächlich

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