
Skandal um Solingen-Terroristen: Behördenversagen und fortlaufende Zahlungen
In einem der gröĂten Abschiebe-Skandale des Jahres hat sich erneut gezeigt, wie unfĂ€hig und nachlĂ€ssig deutsche Behörden agieren. Der mutmaĂliche islamistische Terrorist Issa al Hasan, der in Solingen drei Menschenleben auf dem Gewissen haben soll, wurde trotz klarer AbschiebeplĂ€ne nicht aus Deutschland entfernt. Stattdessen erhielt er weiterhin finanzielle UnterstĂŒtzung vom Staat.
Abschiebeversagen auf ganzer Linie
Issa al Hasan, ein 26-jĂ€hriger Syrer, hĂ€tte bereits 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen, da er dort registriert war. Doch die Behörden scheiterten klĂ€glich. Im MĂ€rz wurde der Flug angemeldet, und am 5. Juni sollte er nach Sofia ausgeflogen werden. Als die Mitarbeiter der AuslĂ€nderbehörde jedoch unangekĂŒndigt um 2:30 Uhr in seine Unterkunft in Paderborn kamen, war al Hasan nicht vor Ort. Die Abschiebung platzte.
Bemerkenswert ist, dass die Behörde keinen zweiten Versuch unternahm, al Hasan abzuschieben. Stattdessen prĂŒfte sie lediglich, wann der nĂ€chste Flug nach Bulgarien starten könnte, und stellte fest, dass dieser nach Ablauf der sechsmonatigen Abschiebefrist lag. Weitere Versuche, ihn abzuschieben, unterblieben.
Finanzielle UnterstĂŒtzung trotz Abschiebeversagen
WĂ€hrend die Abschiebung al Hasans den Behörden binnen sechs Monaten unmöglich schien, klappte die finanzielle UnterstĂŒtzung des Syrers einwandfrei. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz standen ihm 368 Euro im Monat zu, und diese Zahlungen wurden auch fortgesetzt, obwohl er am Tag der geplanten Abschiebung nicht auffindbar war.
UnverstÀndnis in der Landesregierung NRW
Nach Informationen der BILD betrachtet man in der Landesregierung NRW, der die AuslĂ€nderbehörde untersteht, die VorgĂ€nge mit UnverstĂ€ndnis. Es wird so getan, als sei diese Praxis unĂŒblich und kaum bekannt. Dabei hĂ€tte die Behörde durchaus Möglichkeiten gehabt, stĂ€rker auf eine Abschiebung hinzuarbeiten. Weitere unangekĂŒndigte Besuche bei al Hasan hĂ€tten sich lohnen können. WĂ€re der Syrer tatsĂ€chlich untergetaucht, hĂ€tte sich die Abschiebefrist von sechs auf 18 Monate verlĂ€ngert, und Deutschland hĂ€tte mehr Zeit gehabt, ihn nach Bulgarien zu bringen.
Stattdessen lieĂ die AuslĂ€nderbehörde die Frist verstreichen, wĂ€hrend Deutschland das Recht hatte, al Hasan nach Bulgarien zu ĂŒberstellen. Er blieb im Land, erhielt einen Schutzstatus und wurde nach Solingen verteilt, wo er spĂ€ter als Terrorist aktiv wurde.
Politisches Versagen und die Folgen
Dieser Fall zeigt einmal mehr das Versagen der aktuellen politischen FĂŒhrung in Deutschland. Die Ampelregierung, insbesondere die GrĂŒnen, propagiert eine Willkommenskultur, die die Sicherheit der BĂŒrger gefĂ€hrdet. Es wird Zeit, dass Deutschland wieder zu einer Politik der Vernunft und Sicherheit zurĂŒckkehrt. Traditionelle Werte und eine starke, sichere Gesellschaft sollten im Vordergrund stehen, anstatt ideologischer Experimente, die das Land spalten und gefĂ€hrden.
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