Kettner Edelmetalle
30.05.2026
10:07 Uhr

RAF-Terroristin Klette: Wenn das Urteil zur juristischen Hängepartie wird

Der Fall scheint kein Ende zu finden. Über ein Jahr lang verhandelte das Landgericht im niedersächsischen Verden über die Taten der einstigen RAF-Terroristin Daniela Klette – und dennoch steht am Ende keine Rechtskraft, sondern der nächste Akt eines schier endlosen juristischen Schauspiels. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt. Damit wandert der Fall nun nach Karlsruhe, vor den Bundesgerichtshof, der das Urteil vom 28. Mai auf etwaige Rechtsfehler durchleuchten soll.

Dreizehn Jahre Haft – der Anklage zu wenig, der Verteidigung zu viel

Am Mittwoch hatte das Gericht die heute 67-Jährige zu dreizehn Jahren Gefängnis verurteilt. Doch dieses Strafmaß stellt offenbar niemanden zufrieden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamtstrafe von fünfzehn Jahren und will erreichen, dass der Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 im niedersächsischen Stuhr bei Bremen als versuchter Mord gewertet wird. Das Landgericht hatte die Tat lediglich als versuchten bewaffneten Raubüberfall eingestuft – eine Bewertung, gegen die die Anklagebehörde nun in die nächste Instanz zieht.

Die Verteidigung wiederum hatte auf Freispruch plädiert und ihre Revision bereits während der Urteilsverkündung eingelegt. Eine Beteiligung Klettes an den Überfällen bestreiten ihre Anwälte rundheraus. Erwiesen sei einzig der Waffenverstoß, schließlich seien in ihrer Berliner Wohnung Schusswaffen gefunden worden.

Ein Vierteljahrhundert im Untergrund – mitten in Berlin

Klette musste sich für ihre Beteiligung an bewaffneten Raubüberfällen verantworten, die zwischen 1999 und 2016 – also lange nach der offiziellen Auflösung der RAF – verübt wurden. Gemeinsam mit ihren Gesinnungsgenossen überfiel sie immer wieder Geldtransporter, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Bei insgesamt acht Überfällen soll die Beute rund zwei Millionen Euro betragen haben.

Beim Überfall im Jahr 2015 versuchten drei Maskierte, die Ladung eines Geldtransporters zu erbeuten. Es fielen mehrere Schüsse, der Fahrer erlitt Todesangst. Die Täter flohen ohne Beute. Dass ausgerechnet die Frage, ob hier ein versuchter Mord vorlag, nun erneut die Justiz beschäftigt, zeigt, wie tief der Graben zwischen Anspruch und Realität in unserem Rechtssystem klafft.

Dreißig Jahre lang lebte eine gesuchte Terroristin unbehelligt mitten in der deutschen Hauptstadt – eine Bilanz, die sich kein Rechtsstaat ausstellen sollte.

Waffen, Munition und 240.000 Euro Bargeld

Erst im Jahr 2024 wurde Klette in ihrer Berliner Wohnung festgenommen. Was die Ermittler dort vorfanden, liest sich wie das Inventar einer Untergrundzentrale: Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240.000 Euro in bar. Ihre mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub sind bis heute flüchtig.

Man fragt sich unweigerlich: Wie kann es sein, dass eine polizeilich gesuchte Linksextremistin drei Jahrzehnte lang im Herzen Berlins ein Doppelleben führt, während ehrliche Bürger sich tagtäglich mit der wachsenden Unsicherheit auf deutschen Straßen herumschlagen müssen? Die zunehmende Verrohung und die offenkundigen Defizite bei innerer Sicherheit und konsequenter Strafverfolgung sind kein Zufall, sondern das Ergebnis jahrelanger politischer Versäumnisse. Ein nicht geringer Teil der Bevölkerung teilt längst den Eindruck, dass der Staat seine Kernaufgabe – den Schutz der eigenen Bürger – sträflich vernachlässigt.

Ein Lehrstück über Recht und Wirklichkeit

Der Fall Klette ist mehr als nur die Geschichte einer überführten Terroristin. Er ist ein Spiegelbild eines Staates, der sich in juristischen Endlosschleifen verliert, während die Aufarbeitung des linksextremen Terrors quälend langsam vorankommt. Nun also Karlsruhe. Wann ein endgültiges Urteil fällt, steht in den Sternen. Bis dahin bleibt nur die ernüchternde Erkenntnis, dass selbst bei einem derart eindeutigen Fall die Mühlen der Justiz mahlen, als hätten sie alle Zeit der Welt.

In Zeiten, in denen Vertrauen in Institutionen und Währungen gleichermaßen schwindet, suchen viele Menschen nach beständigen Werten. Nicht ohne Grund fand sich auch im Versteck der Terroristin physisches Gold – ein Sachwert, der seit Jahrtausenden Bestand hat und unabhängig von politischer Willkür seinen Wert bewahrt. Wer sein Vermögen krisenfest aufstellen möchte, tut gut daran, physische Edelmetalle als solides Fundament einer breit gestreuten Vermögenssicherung in Betracht zu ziehen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder und stellt weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung dar. Für individuelle rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater. Jeder Leser ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich.

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