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23.11.2023
14:33 Uhr

Landgericht München erklärt "Letzte Generation" zur kriminellen Vereinigung

Landgericht München erklärt "Letzte Generation" zur kriminellen Vereinigung

Das Landgericht München hat in einem rechtskräftigen Urteil die sogenannte "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung eingestuft. Diese Entscheidung wurde aufgrund der "erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit" getroffen, die von der Gruppierung ausgeht. In Berlin hingegen wird die Situation anders bewertet.

Die Begründung des Gerichts

Das Münchner Landgericht erklärte, dass die "Letzte Generation" die Kriterien für eine kriminelle Vereinigung erfüllt. "Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung sind auf die Begehung von Straftaten gerichtet", erklärte das Gericht. Es sei dabei irrelevant, ob dies der Hauptzweck der Gruppierung sei. Insbesondere durch "Nötigungen von Verkehrsteilnehmern insbesondere durch Festkleben oder (gemeinschädliche) Sachbeschädigungen" präge die "Letzte Generation" ihr Erscheinungsbild. Diese Taten stellen laut Gericht eine "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" dar.

Die Richter betonten, dass Straftaten "kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Diskussion" seien, sondern "Ausdruck krimineller Energie" und daher "juristisch nüchtern zu bewerten". Moralische Argumente könnten eine Strafbarkeit weder begründen noch negieren.

Die Reaktionen auf das Urteil

Das Gericht wies zehn Beschwerden gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen gegen die Gruppierung zurück. Lediglich in einem Fall sei eine Beschwerde teilweise begründet gewesen. Die Gruppierung selbst, die sich maßgeblich von US-Milliardären finanzieren lässt, äußerte sich bis zum Nachmittag nicht zu der Einstufung.

Die AfD-Berlin begrüßte hingegen das Urteil. "Es ist höchste Zeit, dass die Staatsanwaltschaft Berlin ihre bisherige Blockadehaltung aufgibt", sagte ein Sprecher der Partei. Er wies darauf hin, dass die Behauptung, die "Klimakleber und -schmierer" seien keine kriminelle Vereinigung, nach den zahlreichen Sachbeschädigungen, insbesondere am Brandenburger Tor, und nach dem Münchner Urteil nicht mehr haltbar sei.

Die "Letzte Generation" in Berlin

In Berlin hat die Gruppierung in den letzten Monaten mit zahlreichen Blockaden im Berufsverkehr, Sachbeschädigungen und dem Behindern von Notarzteinsätzen für Aufsehen gesorgt. Trotz ihrer Ankündigung hat sie die Säuberung des Brandenburger Tors nicht bezahlt. Für den kommenden Samstag haben die Klimaaktivisten erneut zu einer "Massenbesetzung" in Berlin aufgerufen.

Das Urteil des Münchner Landgerichts ist ein deutliches Signal gegen die Missachtung von Rechtsstaatlichkeit und öffentlicher Sicherheit. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Berlin weiterentwickeln wird.

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