Kettner Edelmetalle
19.05.2025
11:37 Uhr

Klimaaktivismus vor Gericht: Peruanischer Bauer scheitert mit Befangenheitsantrag gegen RWE-Gutachter

In einem weiteren Kapitel des ideologisch aufgeladenen Kampfes gegen die deutsche Energiewirtschaft hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm nun einen Befangenheitsantrag zurückgewiesen, den ein peruanischer Landwirt gegen einen Sachverständigen im Verfahren gegen den Energiekonzern RWE gestellt hatte. Der Fall zeigt einmal mehr, wie Klimaaktivisten versuchen, die deutsche Wirtschaft mit juristischen Mitteln in die Knie zu zwingen.

Ein fragwürdiger Kreuzzug gegen die Energiewirtschaft

Seit 2015 verfolgt der peruanische Landwirt und Bergführer Saúl Lliuya, unterstützt von der ideologisch motivierten Stiftung Zukunftsfähigkeit und der Umweltorganisation Germanwatch, sein zweifelhaftes Ansinnen: RWE soll für potenzielle Schäden durch eine hypothetische Flutwelle an seinem Grundstück in den peruanischen Anden zur Kasse gebeten werden. Die abenteuerliche Begründung: Der Energiekonzern trage durch seinen Kraftwerkspark und die damit verbundenen CO2-Emissionen eine Mitverantwortung für mögliche klimabedingte Gefahren.

Gutachter bestätigen: Keine akute Gefährdung

Die vom Gericht bestellten Sachverständigen haben in ihrer Expertise unmissverständlich klargestellt: In den nächsten 30 Jahren droht keine ernsthafte Gefährdung des Grundstücks durch Überflutung oder Schlammlawinen. Diese fachliche Einschätzung versuchte die Klägerseite nun mit einem Befangenheitsantrag zu diskreditieren - ein durchsichtiges Manöver, das vom Gericht entsprechend zurückgewiesen wurde.

Durchsichtige Verzögerungstaktik der Klimaaktivisten

Besonders bezeichnend: Der Befangenheitsantrag wurde nicht einmal fristgerecht eingereicht. Zudem waren alle angeführten Gründe der Klägerseite bereits vor den mündlichen Verhandlungen im März bekannt. Die vorgebrachten Argumente, etwa dass das Ingenieurbüro des Gutachters in der Vergangenheit Aufträge von einer RWE-Tochter erhalten hatte, erwiesen sich bei näherer Betrachtung als haltlos.

Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen

Die Entscheidung des OLG Hamm, die am 28. Mai verkündet werden soll, könnte weitreichende Konsequenzen haben. Sollte das Gericht der aberwitzigen Argumentation des Klägers folgen, würde dies einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Deutsche Unternehmen könnten dann theoretisch für jedes Wetterextrem weltweit haftbar gemacht werden - ein Szenario, das unseren Wirtschaftsstandort massiv gefährden würde.

Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie unter dem Deckmantel des Klimaschutzes versucht wird, erfolgreiche deutsche Unternehmen zu schwächen. Dabei wird völlig außer Acht gelassen, dass gerade Konzerne wie RWE massiv in erneuerbare Energien investieren und einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland leisten.

Die Verhandlung wird am 28. Mai 2024 mit der Urteilsverkündung fortgesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht der Vernunft folgt und diesem fragwürdigen Versuch der Instrumentalisierung der Justiz eine klare Absage erteilt.

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