Kettner Edelmetalle
04.07.2025
05:53 Uhr

Justizposse um Lauterbach-Bild: Staatsanwaltschaft will Corona-Kritikerin hÀrter bestrafen

Die deutsche Justiz zeigt einmal mehr ihr wahres Gesicht: WĂ€hrend GewalttĂ€ter und Messerstecher mit BewĂ€hrungsstrafen davonkommen, verfolgt die Staatsanwaltschaft Schweinfurt mit geradezu fanatischem Eifer eine unbescholtene BĂŒrgerin, die es gewagt hatte, ein Standbild des ehemaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach zu zeigen. Das Pikante daran: Die Staatsanwaltschaft findet die bereits verhĂ€ngte Geldstrafe von 1.800 Euro noch zu milde und fordert nun in der Berufung satte 3.500 Euro.

Ein Standbild wird zum Politikum

Was war geschehen? Die bayerische BĂŒrgerin hatte im MĂ€rz 2024 auf einer Demonstration ein Plakat gezeigt, auf dem unter anderem ein Standbild aus einer Rede Lauterbachs vom 22. Juni 2022 zu sehen war. Der damalige Gesundheitsminister hatte bei einer zeigenden Geste kurzzeitig den rechten Arm erhoben - eine völlig normale Bewegung wĂ€hrend einer Rede. Doch die Staatsanwaltschaft konstruierte daraus einen angeblichen Hitlergruß und klagte die Frau nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches an.

Das Amtsgericht Schweinfurt folgte dieser absurden Argumentation und verurteilte die Frau im Mai zu einer Geldstrafe. Dabei stellte das Gericht selbst fest, dass Lauterbach keinen Hitlergruß gezeigt habe. Die Logik der Richter: Durch das "im passenden Moment aufgenommene Standbild" sei trotzdem ein solcher verbreitet worden. Man fragt sich unwillkĂŒrlich, ob demnĂ€chst jeder, der ein ungĂŒnstiges Foto eines Politikers zeigt, mit Strafverfolgung rechnen muss.

Die Doppelmoral der deutschen Justiz

Besonders perfide wird die Angelegenheit, wenn man den Kontext betrachtet. Die Angeklagte hatte das Lauterbach-Bild auf einem Plakat neben Berichten ĂŒber zwei Redner einer Querdenken-Veranstaltung platziert, die tatsĂ€chlich wegen angeblicher HitlergrĂŒĂŸe vor Gericht standen. Mit den Worten "Hitlergruß? JustizwillkĂŒr?" und "Lauterbachgruß" sowie dem Hinweis "Auf alle FĂ€lle: Zweierlei Maß" wollte sie offensichtlich auf die Ungleichbehandlung durch die Justiz hinweisen.

Diese kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung scheint der Staatsanwaltschaft ein besonderer Dorn im Auge zu sein. In ihrer BerufungsbegrĂŒndung heißt es, die Strafhöhe wĂŒrde nicht der "Persönlichkeit der Angeklagten" gerecht. Was genau damit gemeint sein soll, bleibt das Geheimnis der Ermittlungsbehörde. Offenbar reicht es nicht mehr aus, nicht vorbestraft zu sein und friedlich seine Meinung zu Ă€ußern.

Ein Richter mit VerstĂ€ndnis - aber nicht genug fĂŒr die Staatsanwaltschaft

Selbst der verurteilende Richter hatte der Angeklagten noch zugutegehalten, dass sie mit anderen BĂŒrgern ins GesprĂ€ch kommen wollte. Doch fĂŒr die Staatsanwaltschaft Schweinfurt scheint jede Form der Milde gegenĂŒber Regierungskritikern inakzeptabel zu sein. Man drĂ€ngt sich der Eindruck auf, dass hier ein Exempel statuiert werden soll.

WĂ€hrend in deutschen GroßstĂ€dten die KriminalitĂ€t explodiert und Messermorde zur traurigen NormalitĂ€t geworden sind, verwendet die Justiz ihre knappen Ressourcen darauf, eine BĂŒrgerin zu verfolgen, die ein Standbild aus einer öffentlichen Rede gezeigt hat. Diese PrioritĂ€tensetzung spricht BĂ€nde ĂŒber den Zustand unseres Rechtsstaates.

Der Kampf geht in die nÀchste Runde

Immerhin lĂ€sst sich die mutige Frau nicht einschĂŒchtern. Sie hat ebenfalls Berufung eingelegt und wird nun vom renommierten Medienanwalt Walther Wegner vertreten. Der Fall wird vor dem Landgericht Schweinfurt verhandelt werden, wo hoffentlich mehr Vernunft walten wird als in der ersten Instanz.

Diese Justizposse zeigt einmal mehr, wie weit sich unser Land von den Prinzipien der Meinungsfreiheit entfernt hat. Wenn schon das Zeigen eines harmlosen Standbilds zu drakonischen Geldstrafen fĂŒhren kann, wĂ€hrend echte StraftĂ€ter mit Samthandschuhen angefasst werden, lĂ€uft etwas gewaltig schief in diesem Land. Es ist höchste Zeit, dass die BĂŒrger aufstehen und sich gegen diese WillkĂŒr zur Wehr setzen. Denn was heute einer Corona-Kritikerin passiert, kann morgen jeden treffen, der es wagt, die herrschende Politik zu hinterfragen.

Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft sogar eine bereits verhĂ€ngte Strafe als zu gering empfindet und noch hĂ€rtere Sanktionen fordert, zeigt die ganze AbsurditĂ€t dieser politischen Justiz. Man kann nur hoffen, dass das Landgericht diesem Treiben ein Ende setzt und die Meinungsfreiheit wieder in den Vordergrund rĂŒckt. Denn in einer funktionierenden Demokratie muss es möglich sein, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen - selbst wenn sie in Form eines Standbilds daherkommen.

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