
Insolvenz von Solaranlagen-Hersteller Bosswerk: Was Kundinnen und Kunden jetzt wissen mĂŒssen
Die Insolvenzwelle in Deutschland reiĂt nicht ab. Diesmal betrifft es einen fĂŒhrenden Hersteller von Solaranlagen: Die Firma Bosswerk, bekannt unter der Marke GreenAkku, hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen mit Sitz in Nettetal verkaufte hauptsĂ€chlich Solaranlagen fĂŒr Balkone, Wechselrichter, Stromspeicher und weitere Technik. Was bedeutet das fĂŒr die betroffenen Kundinnen und Kunden?
Bosswerk meldet Insolvenz an: Ein Schlag fĂŒr die Solarbranche
Seit 2010 ist Bosswerk im GeschĂ€ft und hat bis heute etwa eine halbe Million Photovoltaikanlagen an private und gewerbliche Kundinnen und Kunden verkauft. Doch angesichts der angespannten Lage auf dem Solarmarkt musste das Unternehmen am 24. Juli einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Krefeld stellen. Der GeschĂ€ftsbetrieb soll zunĂ€chst weiterlaufen, und die rund 100 Mitarbeitenden sollen weiterhin beschĂ€ftigt werden. âDie Zahlung der Löhne und GehĂ€lter ist wĂ€hrend des vorlĂ€ufigen Insolvenzverfahrens sichergestelltâ, heiĂt es von Seiten des Unternehmens.
Was bedeutet die Insolvenz fĂŒr Kundinnen und Kunden?
Obwohl der Online-Shop von Bosswerk weiterhin Produkte anbietet, gibt es fĂŒr Kundinnen und Kunden einige wichtige Punkte zu beachten. Bestellungen, die vor dem 24. Juli aufgegeben wurden und deren Ware noch nicht geliefert wurde, werden nicht mehr bedient. Diese Kundinnen und Kunden werden laut Insolvenzrecht zu GlĂ€ubigern der insolventen Firma. Die Verbraucherzentrale rĂ€t, Forderungen in die Insolvenztabelle eintragen zu lassen. Nach Ablauf einer Frist wird das verbleibende Firmenvermögen anteilig unter allen GlĂ€ubigern aufgeteilt. Allerdings sollten die Erwartungen niedrig gehalten werden, wie Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW erklĂ€rt: âDie Befriedigung aus der Insolvenzmasse ist in der Regel sehr gering.â
Vorsicht bei Vorkasse
Die Verbraucherzentrale warnt davor, Produkte bei einem insolventen Unternehmen auf Vorkasse zu bestellen. âSie tragen das Risiko, dass Ihre Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fĂ€lltâ, so die VerbraucherschĂŒtzer. Am besten sollte Ware erst bezahlt werden, wenn sie auch tatsĂ€chlich geliefert wurde â also auf Rechnung. Bereits erhaltene Ware muss jedoch immer bezahlt werden, selbst wenn das Unternehmen insolvent ist.
Branchenweite Probleme
Bosswerk ist nicht das einzige Unternehmen, das im Solarmarkt mit Schwierigkeiten zu kĂ€mpfen hat. Erst kĂŒrzlich meldete ein weiteres deutsches Solarunternehmen Insolvenz an. Doch die Probleme sind nicht auf die Solarbranche beschrĂ€nkt: In diesem Jahr mussten branchenĂŒbergreifend zahlreiche traditionsreiche Unternehmen Insolvenz anmelden. Dies zeigt die prekĂ€re Lage vieler deutscher Unternehmen und wirft Fragen ĂŒber die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen auf.
In Zeiten, in denen die Energiewende und der Ausbau erneuerbarer Energien immer dringlicher werden, sind solche Insolvenzen besonders besorgniserregend. Es stellt sich die Frage, ob die aktuelle Politik ausreichend UnterstĂŒtzung bietet, um die deutsche Wirtschaft und insbesondere zukunftsweisende Branchen wie die Solarindustrie zu stĂ€rken.
FĂŒr Kundinnen und Kunden bleibt zu hoffen, dass die Sanierung von Bosswerk gelingt und sie ihre bestellten Produkte bald erhalten. Bis dahin sollten Verbraucher vorsichtig sein und sich gut informieren, bevor sie bei insolventen Unternehmen Bestellungen aufgeben.
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