
Großbritannien greift hart durch: Palästina-Aktivisten sollen wie Terroristen behandelt werden
Die britische Regierung plant einen beispiellosen Schritt im Umgang mit pro-palästinensischen Demonstranten. Nach einem spektakulären Angriff auf zwei Militärflugzeuge der Royal Air Force soll die Aktivistengruppe "Palestine Action" unter Anti-Terror-Gesetze fallen. Damit würde die Organisation rechtlich auf eine Stufe mit Hamas, al-Qaida oder dem IS gestellt werden – ein Vorgehen, das Fragen über die Verhältnismäßigkeit staatlicher Reaktionen auf politischen Aktivismus aufwirft.
Der Vorfall, der das Fass zum Überlaufen brachte
Am vergangenen Freitag drangen zwei Mitglieder von Palestine Action in einen RAF-Stützpunkt in Zentralengland ein. Mit Farbe und Brechstangen beschädigten sie die Triebwerke von Voyager-Transportflugzeugen – eine Aktion, die Innenministerin Yvette Cooper als "schändlichen Angriff" bezeichnete. Die Gruppe begründete ihr Vorgehen mit Großbritanniens militärischer Unterstützung für Israel im Gaza-Konflikt.
Cooper betonte, dies sei nur der jüngste in einer langen Reihe "inakzeptabler krimineller Schäden" durch Palestine Action. Die Gruppe habe Millionenschäden verursacht und ihre Aktionen seien zunehmend aggressiver geworden. Besonders im Visier der Aktivisten: britische Standorte des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems.
Drakonische Strafen für politischen Aktivismus?
Die geplante Einstufung als Terrororganisation hätte weitreichende Konsequenzen. Wer künftig Mitglied der Gruppe ist oder sie bewirbt, könnte mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden. Ein bemerkenswerter Schritt, wenn man bedenkt, dass es sich um eine Gruppe handelt, die bisher hauptsächlich durch Sachbeschädigungen aufgefallen ist – nicht durch Anschläge auf Menschen.
"Der wahre Verbrechen hier ist nicht die rote Farbe auf diesen Kriegsflugzeugen", konterte Palestine Action in einer Stellungnahme und kündigte rechtliche Schritte gegen das Verbot an.
Die Organisation wirft Cooper vor, eine Reihe "kategorisch falscher Behauptungen" aufzustellen und bezeichnet das geplante Verbot als "unbeherrschte Reaktion". Tatsächlich wirft die Maßnahme grundsätzliche Fragen auf: Wo verläuft die Grenze zwischen legitimem Protest und Terrorismus? Ist es angemessen, Sachbeschädigung – so kostspielig sie auch sein mag – mit den Taten von Organisationen gleichzusetzen, die gezielt Zivilisten töten?
Ein Symptom größerer Spannungen
Der Vorgang spielt sich vor dem Hintergrund eskalierender Spannungen im Nahen Osten ab. Erst kürzlich griff Iran eine US-Militärbasis in Katar an, was zu erheblichen Störungen im Flugverkehr führte. Die britische Regierung scheint entschlossen, jede Form von Aktivismus zu unterbinden, der ihre militärische Zusammenarbeit mit Israel gefährden könnte.
Bereits am Montag wurde Palestine Action untersagt, vor dem Parlament zu demonstrieren – ein Ort, der normalerweise für Proteste aller Art offen steht. Die Gruppe musste ihre geplante Kundgebung verlegen, während Polizisten die Straßen blockierten.
Präzedenzfall mit Folgen
Die Entscheidung der britischen Regierung könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Wenn Gruppen, die Sachbeschädigungen begehen, als Terrororganisationen eingestuft werden können, wo endet dann diese Logik? Könnten künftig auch Klimaaktivisten, die sich an Straßen festkleben oder Kunstwerke beschmieren, unter Anti-Terror-Gesetze fallen?
Das Verbot soll am 30. Juni dem Parlament vorgelegt werden. Sollte es genehmigt werden, wäre Großbritannien das erste westliche Land, das eine pro-palästinensische Aktivistengruppe auf diese Weise kriminalisiert. Ein Schritt, der zeigt, wie sehr sich die politische Landschaft verschoben hat – und wie bereit Regierungen sind, zu drastischen Mitteln zu greifen, um ihre außenpolitischen Interessen zu schützen.
In einer Zeit, in der traditionelle Werte und nationale Sicherheit zunehmend unter Druck geraten, mag mancher die harte Linie der britischen Regierung begrüßen. Andere werden darin einen besorgniserregenden Angriff auf die Meinungsfreiheit sehen. Fest steht: Die Debatte über die Grenzen legitimen Protests ist längst nicht beendet.
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