
Gen-Schere im Einkaufswagen: EU kippt die Kennzeichnungspflicht

Ein US-Biotech-Unternehmen meldet einen sprunghaften Anstieg bei Lizenzen für seine CRISPR-Plattform. Und in Brüssel ist der regulatorische Weg frei: Seit Juni 2026 gilt eine neue EU-Verordnung, die einen großen Teil geneditierter Pflanzen mit konventioneller Züchtung gleichstellt. Im Supermarktregal wird das für den Verbraucher künftig nicht mehr erkennbar sein.
25 Lizenznehmer, mehr als 30 Arten
Das Unternehmen Pairwise spricht von einem „dramatischen Anstieg" bei der Vergabe von Lizenzen für seine Editing-Plattform Fulcrum. In den vergangenen zwölf bis 18 Monaten seien 25 Lizenznehmer hinzugekommen, die an über 30 Arten arbeiten.
Die Bandbreite ist bemerkenswert: Spezialkulturen wie Cassava, Kakao, Yam und Kuhbohne, dazu Gemüse, Zierpflanzen, Mikroben für biologische Agrarprodukte, sterile Insekten zur Schädlingsbekämpfung – und Nutztiere in Viehzucht und Aquakultur.
Der operative Geschäftsführer Ian Miller beschreibt das Modell als „One-Stop-Shopping": eine Lizenz für ein ganzes Werkzeug-Paket, mit moderaten Vorabgebühren, Wartungsgebühren und Lizenzabgaben bei der Vermarktung. Man müsse eben nicht mehr mehrere Lizenzen einsammeln, so Miller.
Ein alter Bekannter im Hintergrund
Pairwise wurde 2017 gegründet – von Tom Adams und Haven Baker. Adams war zuvor Vizepräsident für globale Biotechnologie bei Monsanto, und von Monsanto stammte auch frühes Kapital für das junge Unternehmen. Erste Produkte sind bereits am Markt: kernlose Brombeeren mit kompaktem Wuchs werden Berichten zufolge in Kolumbien vermarktet, steinlose Kirschen befinden sich in Entwicklung.
Der entscheidende Punkt: Fulcrum verändert Gene, die in der Pflanze ohnehin vorhanden sind. Fremd-DNA kommt nicht hinein. Genau deshalb gilt das Verfahren regulatorisch vielerorts nicht als klassische Gentechnik.
Brüssel liefert die Blaupause
Am 17. Juni 2026 nahm das Europäische Parlament die Verordnung über neue genomische Techniken (NGT) an – nach jahrelangem Ringen und einem Trilog-Kompromiss vom Dezember 2025. Veröffentlicht wurde sie am 26. Juni 2026, anwendbar ist sie ab dem 17. Juli 2028.
Pflanzen der Kategorie NGT1 – solche, die theoretisch auch durch Zufall oder konventionelle Züchtung hätten entstehen können – werden künftig wie herkömmliche Sorten behandelt. Konkret bedeutet das:
- keine gesonderte GVO-Zulassung, keine Risikoprüfung wie bei klassischer Gentechnik
- keine technologiebezogene Kennzeichnung im Handel
- Kennzeichnungspflicht nur beim Saatgut
- strengere Regeln, Zulassung und Kennzeichnung bleiben für NGT2-Pflanzen bestehen
Tiere und Mikroorganismen fallen ausdrücklich nicht unter diese Verordnung – für sie gelten weiter die bisherigen Gentechnikvorschriften.
Fortschritt oder Blindflug für Verbraucher?
Befürworter argumentieren mit Klimaresilienz, weniger Pestiziden und Wettbewerbsfähigkeit. Kritiker halten dagegen: Wer nichts kennzeichnet, nimmt dem Bürger die Wahlfreiheit. Analytisch lassen sich NGT1-Produkte von konventionellen nicht unterscheiden – wer bewusst verzichten will, hat schlicht keine Handhabe mehr.
Hinzu kommt die Patentfrage. Wer Sorten patentiert, kontrolliert Saatgut, Lizenzgebühren und am Ende die Preisbildung. Aus Sicht unserer Redaktion ist es bemerkenswert, dass ausgerechnet eine EU, die Bäckereien und Handwerksbetriebe mit Dokumentationspflichten überzieht, hier auf Transparenz verzichtet.
Immerhin: Anerkannte NGT1-Pflanzen werden samt Patentinformationen in eine öffentliche Datenbank eingetragen. Ob Verbraucher davon je erfahren, ist eine andere Frage.
Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.
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