Kettner Edelmetalle
20.09.2023
12:26 Uhr

Flüchtlinge mit „druckfrischen ukrainischen Pässen“: Steckt dahinter Sozialbetrug?

Die bayerischen Landkreise sind alarmiert. Roma-Familien, die sowohl die ukrainische als auch die ungarische Staatsbürgerschaft besitzen, sorgen für Aufsehen. Thomas Karmasin (CSU), Landrat im bayerischen Fürstenfeldbruck, berichtete in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ von diesen Fällen. Die Frage, die sich stellt: Handelt es sich hierbei um Sozialbetrug?

Verdächtige Pässe und doppelte Staatsbürgerschaft

Es ist ein komplexes Szenario. Viele der Roma-Familien, die in einem Erstaufnahmezelt in Fürstenfeldbruck leben, sprechen Ungarisch. Doch sie haben „auf wundersame Weise meistens ganz druckfrische ukrainische Pässe“, so Karmasin. In der Tat haben ukrainische Staatsangehörige, die vor dem russischen Krieg fliehen, besondere Rechte in Deutschland. Sie können direkt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und haben unmittelbar Anspruch auf Kinder- und Bürgergeld. Doch dürfen ausländische arbeitslose EU-Bürger erst nach fünf Jahren Aufenthalt Sozialleistungen erhalten.

Die Sorge der Behörden

Der Landrat ist besorgt. Die aktuelle Situation in seinem Kreis ist angespannt. Viele der Flüchtlinge leben in Zelten, einige bereits seit Beginn der Migrationskrise 2015. „Viele von ihnen haben deshalb keine Aussicht auf Integration“, sagt Karmasin. Laut ihm besitzt etwa die Hälfte der Flüchtlinge in Fürstenfeldbruck die ukrainische Staatsbürgerschaft. Bei denjenigen, über die er im ZDF-Beitrag sprach, handle es sich „vor allem um Roma aus der Westukraine“. Sie stammten aus dem Grenzgebiet bei Ungarn und hätten mitunter einen ungarischen und einen ukrainischen Pass.

Die Rolle der EU und der deutschen Behörden

Die EU hat nach dem russischen Angriff die „Richtlinie zum vorübergehenden Schutz“, die „Massenzustromrichtlinie“, aktiviert. Diese erlaubt eine unkomplizierte Vergabe von Aufenthaltstiteln an Ukrainer jenseits üblicher Asylverfahren. Doch wenn Flüchtlinge neben der ukrainischen auch die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitglieds besitzen, fallen sie nicht unter diese Richtlinie. Dann ist der jeweilige EU-Staat für sie zuständig.

Das bayerische Innenministerium hat bereits reagiert und geht Hinweisen auf möglichen Sozialbetrug nach. Es steht im Austausch mit den Ausländerbehörden und versucht, Lösungen mit den ungarischen Behörden zu erarbeiten.

Fazit

Die Situation ist kompliziert und bedarf einer gründlichen Untersuchung. Es ist wichtig, dass wir sicherstellen, dass die Unterstützung, die wir Flüchtlingen bieten, an diejenigen geht, die sie wirklich benötigen. Gleichzeitig müssen wir uns vor potenziellem Missbrauch schützen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Maßnahmen die Behörden ergreifen werden.

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