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05.12.2023
07:45 Uhr

EU-Staaten forcieren medizinische Selbstauskunft bei Führerscheinerneuerung

EU-Staaten forcieren medizinische Selbstauskunft bei Führerscheinerneuerung

Die EU-Staaten haben sich auf eine neue Regelung geeinigt, die Autofahrerinnen und Autofahrer dazu verpflichten soll, bei der Erneuerung ihres Führerscheins eine medizinische Selbstauskunft abzugeben. Diese Neuerung wirft jedoch berechtigte Fragen auf, ob eine solche Selbstauskunft ausreicht, um die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten.

Verkehrssicherheit oder Bürokratie?

Bundesverkehrsminister Volker Wissing äußerte sich kritisch zu dem Vorhaben und lehnt die Selbstauskünfte ab. Seiner Meinung nach handelt es sich dabei lediglich um eine "Beschäftigung mit Formularen", die keine tatsächliche Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringt. Trotz seiner Bedenken wurde der Vorschlag mit Mehrheit angenommen und soll nun in Verhandlungen mit dem Europaparlament diskutiert werden.

Überarbeitung der Regeln

Die EU-Kommission hat im März vorgeschlagen, dass Menschen über 70 Jahre alle fünf Jahre entweder eine Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit ausfüllen oder sich ärztlich untersuchen lassen sollen. Die EU-Staaten hingegen plädieren für eine Verlängerung der Führerscheine für Autos, Roller und Motorräder nur alle zehn bis 15 Jahre. Dabei sollen körperliche und geistige Fähigkeiten überprüft werden, die das Fahren beeinflussen könnten, wie Sehschwächen, Herzerkrankungen, Epilepsie oder Alkoholismus.

Unfallstatistiken und Altersunterschiede

Die Diskussion um Gesundheitschecks wird oft mit Verweis auf Unfallstatistiken geführt. Laut Statistischem Bundesamt tragen ältere Autofahrer häufiger die Hauptschuld an Unfällen als jüngere. Im Jahr 2022 waren die mindestens 65-Jährigen in mehr als zwei Drittel der Fälle (69 Prozent) die Hauptverursacher. Bei den mindestens 75-Jährigen wurde sogar drei von vier unfallbeteiligten Autofahrern die Hauptschuld am Unfall zugewiesen (77 Prozent).

Kritik an der neuen Regelung

Obwohl die Statistiken eine gewisse Notwendigkeit für eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit älterer Menschen nahelegen, bleibt die Frage, ob eine Selbstauskunft ausreichend ist. Es besteht die Gefahr, dass einige Menschen ihre Fähigkeiten überschätzen und dadurch die Sicherheit auf unseren Straßen gefährden könnten.

Digitale Führerscheine und Probezeit

Die EU-Staaten planen zudem die Einführung einer EU-weiten Probezeit und eines begleiteten Fahrens ab 17 Jahren. Die Begleitperson muss mindestens 24 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein haben. Darüber hinaus soll es künftig einen digitalen Führerschein geben, den man auf dem Handy abspeichern kann.

Die neuen Regelungen scheinen mehr Bürokratie als Sicherheit zu bringen. Es bleibt abzuwarten, ob sie tatsächlich zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen werden.

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