Kettner Edelmetalle
05.01.2026
21:36 Uhr

Endlich Schluss mit der Blockade-Republik: Regierung will Verbandsklagerecht radikal beschneiden

Es war längst überfällig, und nun scheint die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz tatsächlich Ernst zu machen: Das berüchtigte Verbandsklagerecht, seit zwei Jahrzehnten ein Lieblingsinstrument selbsternannter Umweltschützer zur Sabotage wichtiger Infrastrukturprojekte, soll auf das europarechtliche Mindestmaß zurückgestutzt werden. Eine Nachricht, die bei den üblichen Verdächtigen erwartungsgemäß für Aufruhr sorgt – und beim Rest der Bevölkerung für ein erleichtertes Aufatmen sorgen dürfte.

Zwei Jahrzehnte Stillstand durch Klage-Industrie

Seit 2006 ermöglicht das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Verbänden, gegen Bauprojekte zu klagen, selbst wenn sie davon überhaupt nicht betroffen sind. Was als Umsetzung einer EU-Richtlinie begann, entwickelte sich zu einem regelrechten Geschäftsmodell für Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe. Die Folgen sind bekannt: Autobahnen, die seit Jahren im Planungsstau verharren, Brücken, deren Sanierung sich endlos verzögert, und Energieprojekte, die in bürokratischen Endlosschleifen versanden.

Die A14 zwischen Magdeburg und Schwerin? Jahrelang blockiert. Die A20-Elbquerung bei Glückstadt? Durch explodierende Kosten faktisch kaum noch realisierbar. Deutschland, einst Vorreiter beim Infrastrukturausbau, wurde zum Schlusslicht unter den Industrienationen – nicht zuletzt dank einer Handvoll Verbände, die sich als Hüter des Gemeinwohls gerieren.

Merz macht kurzen Prozess mit Blockierern

Bundeskanzler Merz fand im Dezember deutliche Worte: Naturschutz sei zwar wichtig, dürfe aber zentrale Infrastrukturprojekte nicht durch „endlose Verfahren" behindern. CSU-Chef Markus Söder sekundierte mit der Feststellung, dass „ortsfremde NGOs" künftig nicht mehr in der Lage sein würden, zu Blockadezwecken in längst laufende Verfahren einzutreten. Endlich spricht jemand aus, was Millionen Deutsche seit Jahren denken.

Die geplanten Änderungen haben es in sich: Klagen gegen Projekte in den Bereichen Verkehr oder Energie sollen nicht mehr automatisch einen Baustopp bewirken. Sämtliche Infrastrukturvorhaben werden als Projekte von „überragendem öffentlichem Interesse" eingestuft – was bedeutet, dass Umweltschutzerwägungen im Genehmigungsverfahren künftig weniger Gewicht haben. Bis Ende Februar 2026 soll der entsprechende Gesetzentwurf vorliegen.

Das Wehklagen der Blockade-Lobby

Erwartungsgemäß schlagen die betroffenen Verbände Alarm. Der ökologische Verkehrsclub VCD spricht gar von „Verfassungswidrigkeit" – ein Vorwurf, der angesichts der jahrelangen Selbstbedienungsmentalität dieser Organisationen geradezu grotesk anmutet. Das Grundgesetz verpflichte den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, tönt die VCD-Bundesvorsitzende Christiane Rohleder. Was sie verschweigt: Dasselbe Grundgesetz verpflichtet den Staat auch, für eine funktionierende Infrastruktur zu sorgen.

„Während der Neubau von Straßen forciert wird, drohen bestehende Straßen und vor allem Brücken zu verrotten."

Diese Aussage entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Denn wer hat denn jahrelang jeden Versuch torpediert, marode Infrastruktur zu erneuern? Wer hat Planungsverfahren in die Länge gezogen, bis die Kosten ins Unermessliche stiegen? Die Verbände selbst tragen erhebliche Mitschuld am desolaten Zustand deutscher Straßen und Brücken.

Zahlen, die für sich sprechen

Die Verbände versuchen sich mit Statistiken zu rechtfertigen: Nur 69 Klagen pro Jahr hätten sie zwischen 2021 und 2023 eingereicht, bei über 179.000 verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Was sie dabei unterschlagen: Es geht nicht um die Quantität, sondern um die strategische Platzierung dieser Klagen. Gezielt werden Großprojekte angegriffen, deren Verzögerung maximalen Schaden anrichtet. Die Erfolgsquote von fast 50 Prozent in den Anfangsjahren zeigt zudem, wie geschickt die Verbände das System für ihre Zwecke instrumentalisiert haben.

Ein überfälliger Befreiungsschlag

Die Reform des Verbandsklagerechts ist ein längst überfälliger Schritt zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des deutschen Staates. Zu lange haben ideologisch motivierte Organisationen den Fortschritt blockiert, während andere Länder Deutschland beim Infrastrukturausbau längst abgehängt haben. Dass ausgerechnet eine Große Koalition aus CDU/CSU und SPD diesen Befreiungsschlag wagt, mag überraschen – ist aber ein Zeichen dafür, dass selbst in Berlin langsam die Erkenntnis reift: So kann es nicht weitergehen.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Regierung bei ihrem Vorhaben standhaft bleibt oder vor dem erwartbaren Sturm der Entrüstung einknickt. Die deutschen Bürger, die täglich unter maroden Straßen und überlasteten Verkehrswegen leiden, haben jedenfalls ein Recht darauf, dass endlich gebaut statt nur geklagt wird.

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