Kettner Edelmetalle
03.06.2025
17:10 Uhr

Deutsche Gerichte ziehen klare Grenzen: Digitale Trauungen bleiben Makulatur

Die Digitalisierung macht vor nichts halt – oder doch? Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zeigt eindrucksvoll, dass deutsche Behörden bei manchen Traditionen keinen Spaß verstehen. Eine per Videokonferenz nach US-amerikanischem Recht geschlossene Ehe bleibt hierzulande nichts weiter als ein digitales Versprechen ohne rechtliche Bindung.

Wenn die Liebe keine Grenzen kennt, aber das Recht schon

Ein türkischer Staatsbürger und seine bulgarische Partnerin glaubten, den modernen Weg zum Eheglück gefunden zu haben. Per Videotelefonie ließen sie sich nach dem Recht des US-Bundesstaates Utah trauen – bequem vom heimischen Sofa aus. Doch die deutsche Bürokratie machte ihnen einen gewaltigen Strich durch die Rechnung. Das Gericht stellte unmissverständlich klar: Was in Utah gilt, interessiert deutsche Standesbeamte herzlich wenig.

Besonders pikant dabei: Während das EU-Mitglied Bulgarien die Online-Trauung problemlos anerkennt, beharrt Deutschland auf seinen traditionellen Vorschriften. Ein Paradebeispiel dafür, wie unterschiedlich selbst innerhalb der Europäischen Union mit modernen Entwicklungen umgegangen wird.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits den Ton vorgegeben

Die Düsseldorfer Richter beriefen sich auf eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Die obersten Zivilrichter hatten bereits klargestellt, dass Eheschließungserklärungen, die in Deutschland abgegeben werden – und sei es auch nur digital –, zwingend den deutschen Formvorschriften entsprechen müssen. Eine bemerkenswerte Sturheit angesichts der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche.

EU-Recht hin oder her – Deutschland bleibt stur

Man könnte meinen, die vielgepriesene europäische Freizügigkeit würde auch bei der Anerkennung von Eheschließungen greifen. Doch weit gefehlt! Das Gericht argumentierte, dass eine Verpflichtung zur Anerkennung von Entscheidungen anderer EU-Staaten nur dann bestehe, wenn ein EU-Bürger sein Familienleben sonst nicht in der Union fortführen könne.

Im vorliegenden Fall sahen die Richter diese Voraussetzung nicht erfüllt. Schließlich stehe es dem Kläger frei, seine Partnerin nach guter alter deutscher Tradition vor dem Standesamt zu heiraten. Ob das Paar dafür extra aus dem Ausland anreisen muss? Offenbar kein Problem für die deutsche Justiz.

Die Ironie der modernen Zeit

Während man heutzutage Millionenbeträge per Mausklick überweisen, Verträge digital unterzeichnen und sogar Immobilien online erwerben kann, bleibt die Eheschließung in Deutschland ein analoger Akt. Man fragt sich unweigerlich: Ist das noch zeitgemäß oder schlicht rückständig?

In einer Zeit, in der die Politik ständig von Digitalisierung und Modernisierung spricht, wirkt diese Rechtsprechung wie aus einer anderen Epoche. Doch vielleicht ist es genau diese Beharrlichkeit auf traditionellen Werten, die in unserer schnelllebigen Zeit einen gewissen Charme hat. Immerhin gibt es noch Bereiche, in denen nicht alles der Effizienz und Bequemlichkeit geopfert wird.

Was bleibt dem Paar?

Für den türkischen Kläger und seine bulgarische Partnerin bedeutet das Urteil zunächst einmal: zurück auf Los. Wollen sie in Deutschland als Ehepaar anerkannt werden, führt kein Weg am deutschen Standesamt vorbei. Immerhin bleibt ihnen noch die Möglichkeit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster.

Ob sich an der deutschen Rechtslage in absehbarer Zeit etwas ändern wird? Angesichts der aktuellen politischen Großwetterlage, in der man sich lieber mit Gendersternen und Klimazielen beschäftigt als mit praktischen Lösungen für die Bürger, darf man skeptisch sein. Während andere Länder pragmatische Wege in die digitale Zukunft suchen, verharrt Deutschland in seiner bürokratischen Komfortzone.

Eines zeigt dieser Fall jedoch deutlich: In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und politischer Turbulenzen bleiben traditionelle Werte wie die klassische Eheschließung ein Anker der Beständigkeit. Vielleicht ist es gar nicht so verkehrt, wenn manche Dinge ihre Form bewahren – auch wenn es manchmal unbequem ist.

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