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07.07.2026
14:30 Uhr

Chatkontrolle durch die Hintertür: Wie Brüssel mit einem Verfahrenstrick die Überwachung von 450 Millionen Bürgern durchdrücken will

Chatkontrolle durch die Hintertür: Wie Brüssel mit einem Verfahrenstrick die Überwachung von 450 Millionen Bürgern durchdrücken will

Man hatte sie schon zu Grabe getragen. Doch die sogenannte Chatkontrolle ist wie ein Untoter, der sich einfach nicht in seine Gruft zurücklegen lässt. Kurz vor der Sommerpause holt Brüssel das umstrittene Überwachungsinstrument wieder aus der Schublade – und zwar auf eine Weise, die selbst hartgesottene Beobachter erschaudern lässt. Es geht um nichts Geringeres als die Frage, ob die private Kommunikation von rund 450 Millionen Menschen in der Europäischen Union künftig maschinell durchleuchtet werden darf.

Ein Dringlichkeitsverfahren, das keine Dringlichkeit kennt

Am Dienstag stimmte das Europäische Parlament mit hauchdünner Mehrheit für ein Dringlichkeitsverfahren zur Verlängerung der Chatkontrolle 1.0. 331 Abgeordnete waren dafür, 304 dagegen, elf enthielten sich. Ein knapperes Ergebnis kann man sich kaum vorstellen. Bereits an diesem Donnerstag soll über die Verlängerung jener Übergangsregelung abgestimmt werden, die im vergangenen April ausgelaufen ist.

Der Aufschrei folgte prompt. IT-Sicherheitsforscher, Datenschützer und zahlreiche Europaabgeordnete kritisieren das Vorgehen mit scharfen Worten. Selbst die zuständige Berichterstatterin, Birgit Sippel (SPD), spricht offen von einem „unlauteren Manöver“. Wenn schon aus den eigenen Reihen solche Töne kommen, sollte man aufhorchen.

„Mit einem unlauteren Manöver versuchen die Mitgliedstaaten nun, das Parlament zur Annahme seiner Position in erster Lesung zur Interim-Verordnung zu bewegen“, so Sippel. Eine Verlängerung zu den Bedingungen der Mitgliedstaaten werde sie nicht unterstützen.

Worum es wirklich geht

Die bisherige Übergangsverordnung erlaubte Konzernen wie Meta und Google, private Nachrichten verdachtsunabhängig auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu durchsuchen. Klingt zunächst nach einem hehren Ziel. Doch der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Das Parlament hatte im März gefordert, solche Scans auf konkrete Verdachtsfälle zu beschränken und die pauschale KI-gestützte Analyse privater Chatverläufe auszuschließen. Ein vernünftiger Ansatz, der Kinderschutz und Grundrechte in Einklang bringen wollte.

Doch weil sich Parlament und Mitgliedstaaten nicht einigen konnten, lehnte das Parlament Ende März eine Verlängerung schlicht ab. Damit hätte die Sache erledigt sein können. War sie aber nicht.

Metsola und der „beispiellose“ Griff in die Trickkiste

Parlamentspräsidentin Roberta Metsola von der EVP setzte das Verfahren nach Eingang des Ratsstandpunkts kurzerhand erneut auf die Tagesordnung. Diplomaten bezeichneten dieses Vorgehen gegenüber Politico als „beispiellos“. Der Clou: In der zweiten Lesung kann das Parlament den Standpunkt des Rates nur mit absoluter Mehrheit – mindestens 361 Stimmen – ablehnen. Kommt diese Mehrheit nicht rechtzeitig zustande, gilt der Ratsstandpunkt automatisch als angenommen. Man muss die Massenüberwachung also gar nicht aktiv beschließen. Es reicht, sie durch geschicktes Timing einfach durchrutschen zu lassen.

Wenn Argumente zur Farce werden

Die EVP-Fraktion begründet die Eile mit einer drohenden Regelungslücke beim Kampf gegen Kindesmissbrauch. Ohne die Übergangsverordnung fehle den Plattformen eine eindeutige Rechtsgrundlage. Klingt plausibel – bis man genauer hinsieht. Der Bürgerrechtler und ehemalige Europaabgeordnete Patrick Breyer hält diese Begründung für vorgeschoben. Laut Bundesregierung sei nach dem Auslaufen der Verordnung kein außergewöhnlicher Rückgang entsprechender Meldungen festgestellt worden. Und Google habe ohnehin angekündigt, die freiwilligen Scans auch ohne Übergangsregelung fortzusetzen.

„Solange die von US-Konzernen lobbyierten EU-Regierungen ihren bequemen Status quo der freiwilligen, anlasslosen Massenscans immer wieder mit Verfahrenstricks verlängert bekommen, haben sie keinen Grund, sich auf das zielgerichtete, rechtssichere und deutlich wirksamere Kinderschutz-Konzept des Parlaments einzulassen“, warnt Breyer.

Das Lehrstück Italien

Besonders entlarvend ist der Fall Italien. Die Regierung in Rom habe in einer offiziellen Erklärung ausdrücklich vor den Risiken anlassloser Massenüberwachung und den möglichen Folgen für die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewarnt – um dem Ratsvorschlag dann trotzdem zuzustimmen. Man warnt vor dem Feuer und wirft die Streichhölzer gleich selbst hinein. Ein Sinnbild dafür, wie in Brüssel Prinzipien der Bequemlichkeit geopfert werden.

Wenn das Mikrofon abgeschaltet wird

Die fraktionslosen Abgeordneten Sibylle Berg und Martin Sonneborn forderten Metsola auf, das Dringlichkeitsverfahren wegen fehlender Zulässigkeit gar nicht erst zur Abstimmung zuzulassen. Ihr Argument: Das Verfahren befinde sich bereits in der zweiten Lesung, in der die Geschäftsordnung ein Eilverfahren schlicht nicht vorsehe. Ein Instrument, das eigentlich der Beschleunigung dienen soll, werde so zu einem Werkzeug zur Beschneidung parlamentarischer Rechte. Zudem sei der Antrag bereits am 1. Juli eingereicht worden – obwohl der Ratsstandpunkt erst einen Tag später offiziell übermittelt wurde.

Und wie reagiert das Establishment auf unbequeme Kritik? Als Sonneborn im Plenum in Straßburg seine Einwände vortrug, wurde sein Mikrofon nach Ablauf seiner auf eine Minute begrenzten Redezeit kurzerhand abgeschaltet. Ein bezeichnendes Bild für den Umgang mit abweichenden Stimmen im vermeintlichen Hort der Demokratie.

Die eigentliche Frage bleibt unbeantwortet

Am Donnerstag entscheidet das Parlament. Doch längst geht es um mehr als Kinderschutz oder Datenschutz. Es geht um die Grundsatzfrage, wer eigentlich den Kurs der europäischen Gesetzgebung bestimmt: die gewählten Abgeordneten oder das Verfahren selbst. Wer glaubt, dass ein Staat, der erst einmal die Werkzeuge zur Massenüberwachung geschaffen hat, diese ausschließlich gegen Kinderschänder einsetzen wird, der glaubt vermutlich auch, dass Steuererhöhungen nur vorübergehend sind. Die Geschichte lehrt uns etwas anderes: Einmal etablierte Überwachungsstrukturen wachsen. Sie schrumpfen nie.

Die Gesellschaft für Informatik hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es bleibt zu hoffen, dass am Ende die Vernunft und der Respekt vor den Grundrechten siegen – und nicht die Verfahrenstricks jener, die ihre Bürger am liebsten unter einen Generalverdacht stellen würden.

Hinweis der Redaktion: Der vorliegende Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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