
Berliner Verfassungsgericht ebnet Weg für radikale Mobilitätsbeschränkung
Das Berliner Verfassungsgericht hat am Mittwoch eine Entscheidung getroffen, die das Grundverständnis individueller Mobilität in der Hauptstadt erschüttern könnte. Die Richter erklärten das Volksbegehren "Berlin autofrei" für zulässig und stellten dabei fest, dass es kein Grundrecht auf Autofahren gebe. Diese Entscheidung öffnet Tür und Tor für eine beispiellose Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die selbst in der an Verboten nicht armen Bundesrepublik ihresgleichen sucht.
Zwölf Fahrten pro Jahr – mehr nicht
Die Initiative "Berlin autofrei" verfolgt ein Ziel, das man getrost als dystopisch bezeichnen darf: Innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings sollen Privatpersonen nach einer vierjährigen Übergangszeit nur noch zwölf Autofahrten pro Jahr unternehmen dürfen. Zwölf Fahrten – das bedeutet im Klartext: einmal im Monat das Auto bewegen. Umzüge, Urlaubsfahrten, Besuche bei kranken Verwandten – alles müsste in dieses knappe Kontingent gepresst werden.
Das Gericht argumentierte, die geplanten Beschränkungen würden "wichtige Gemeinwohlziele" wie Klimaschutz und den "Schutz von Leben und Gesundheit" verfolgen. Man fragt sich unwillkürlich, ob die Richter bei ihrer Entscheidung bedacht haben, dass auch die Freiheit zur individuellen Mobilität ein schützenswertes Gut darstellt. Offenbar nicht.
Die Jubelperser der Verbotspolitik
Wenig überraschend brach bei den Initiatoren des Volksbegehrens nach dem Urteil großer Jubel aus. "Wir haben gewonnen, und zwar auf ganzer Linie", tönte es von der Initiative, die prompt eine Siegesfeier veranstaltete. Man könnte meinen, sie hätten gerade die Demokratie gerettet – dabei arbeiten sie daran, ein weiteres Stück individueller Freiheit zu demontieren.
Die nächste Hürde steht bereits bevor: Innerhalb von vier Monaten müssen mindestens 170.000 Unterschriften gesammelt werden, um einen Volksentscheid zu erzwingen. Angesichts der ideologischen Verblendung weiter Teile der Berliner Bevölkerung ist nicht auszuschließen, dass diese Zahl erreicht wird.
Verwaltungswahnsinn und Kontrollstaat
Besonders pikant sind die Details des geplanten Gesetzes. Langfristige Sondergenehmigungen für den Lieferverkehr sollen online beantragt werden können – ein bürokratischer Albtraum, der seinesgleichen sucht. Die geschätzten Verwaltungskosten von fünf Millionen Euro dürften dabei nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Wer kontrolliert die Einhaltung der Zwölf-Fahrten-Regel? Wie wird dokumentiert, wer wann wohin fährt? Der Überwachungsstaat lässt grüßen.
Selbst Elektroautos, die sonst von der grünen Bewegung hofiert werden, finden bei "Berlin autofrei" keine Gnade. Die Initiative stellt klar: "Einfach nur die Verbrenner durch Elektroautos zu ersetzen, löst keines der Probleme." Hier zeigt sich die wahre Agenda: Es geht nicht um Umweltschutz, sondern um die ideologische Bekämpfung individueller Mobilität.
Ein Angriff auf die Lebensrealität
Was bedeutet diese Entwicklung für normale Bürger? Familien mit Kindern, die zum Fußballtraining oder Musikunterricht gebracht werden müssen? Handwerker, die ihre Werkzeuge transportieren? Ältere Menschen, die auf das Auto angewiesen sind? Sie alle werden zu Kollateralschäden einer Politik, die sich immer weiter von der Lebensrealität der Menschen entfernt.
Das Berliner Verfassungsgericht mag formal korrekt geurteilt haben. Doch die Tatsache, dass ein solches Volksbegehren überhaupt für zulässig erklärt wird, zeigt, wie weit sich Deutschland bereits auf dem Weg in einen Verbotsstaat bewegt hat. Während in anderen Ländern über Innovationen und Fortschritt diskutiert wird, beschäftigt sich die deutsche Hauptstadt damit, wie man den Bürgern das Autofahren verbieten kann.
Die Zukunft der Mobilität?
Sollte das Volksbegehren tatsächlich erfolgreich sein, wäre Berlin die erste Großstadt weltweit mit derart drastischen Mobilitätsbeschränkungen. Ein zweifelhafter Ruhm, der die ohnehin schon gebeutelte Hauptstadt weiter in Richtung Bedeutungslosigkeit treiben würde. Unternehmen würden abwandern, Familien die Stadt verlassen, und zurück bliebe eine grüne Utopie, in der nur noch diejenigen leben können, die sich den Luxus leisten können, auf individuelle Mobilität zu verzichten.
Es bleibt zu hoffen, dass die Berliner Bürger bei einem möglichen Volksentscheid zur Vernunft kommen und diesem Anschlag auf ihre Freiheit eine klare Absage erteilen. Denn eines sollte klar sein: Heute geht es um das Auto, morgen vielleicht um Flugreisen, und übermorgen? Die Liste der Dinge, die im Namen des "Gemeinwohls" verboten werden könnten, ist lang. Es ist höchste Zeit, dieser Verbotspolitik Einhalt zu gebieten, bevor aus der einst freien Bundesrepublik endgültig ein Staat wird, in dem Bürger um Erlaubnis bitten müssen, ihr Leben zu leben.
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