Kettner Edelmetalle
02.05.2025
00:06 Uhr

Behördenwillkür gegen Meinungsfreiheit: Bundesamt für Justiz missachtet Gerichtsurteil

Ein alarmierender Fall von behördlicher Ignoranz gegenüber richterlichen Entscheidungen erschüttert das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat. Der renommierte Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel befindet sich seit mehr als zweieinhalb Jahren in einem erbitterten Rechtsstreit mit dem Bundesamt für Justiz (BfJ). Der Fall offenbart einmal mehr, wie staatliche Institutionen sich über geltendes Recht hinwegsetzen, wenn es ihnen in den politischen Kram passt.

Kritik an Antisemitismusbeauftragtem als Auslöser

Der Streit entzündete sich an einem Tweet aus dem Jahr 2022, in dem Steinhöfel den baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume als "antisemitisch" bezeichnete. Das Landgericht Hamburg stufte diese Äußerung als "scharfe, aber noch zulässige Meinungsäußerung" ein - ein klarer Sieg für die Meinungsfreiheit in unserem Land.

Behördliche Schikanen gegen kritische Stimmen

Doch statt das Urteil zu akzeptieren, startete das dem Bundesjustizministerium unterstellte BfJ einen regelrechten Feldzug gegen den kritischen Anwalt. Die Behörde beantragte Akteneinsicht, verweigerte aber im Gegenzug Steinhöfel dasselbe Recht. Erst durch eine Klage vor dem Amtsgericht Bonn konnte der Jurist sein Recht auf Akteneinsicht durchsetzen - ein Beschluss, der als "nicht anfechtbar" gekennzeichnet wurde.

Skandalöses Behördenverhalten

Was dann folgte, spottet jeder rechtsstaatlichen Beschreibung: Das BfJ ignorierte das Urteil schlichtweg. Eine Referentin versteckte sich hinter fadenscheinigen bürokratischen Ausflüchten. Steinhöfel bezeichnete dies völlig zu Recht als "skandalöses und evident rechtsstaatswidriges Verhalten".

Verzweifelter Versuch der Gegenwehr

Der durchsichtige Versuch des BfJ, Steinhöfel durch eine berufsrechtliche Beschwerde bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer mundtot zu machen, scheiterte kläglich. Die Kammer stellte das Verfahren ein und bestätigte, dass kein Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung vorliege.

Politisch motivierte Justiz?

Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer Institutionen. Wenn eine Bundesbehörde meint, sich über rechtskräftige Urteile hinwegsetzen zu können, ist dies ein Alarmsignal für unsere Demokratie. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier politische Motive eine größere Rolle spielen als die Durchsetzung des Rechts.

Derzeit liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht NRW. Das BfJ hüllt sich in bedeutungsschweres Schweigen und verweist auf das laufende Verfahren. Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht der behördlichen Willkür einen Riegel vorschiebt und die Prinzipien des Rechtsstaats verteidigt.

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