Kettner Edelmetalle
16.05.2023
11:37 Uhr

Verschärfte Zugangsregeln für den Bundestag in Kraft getreten

Ab heute sind die verschärften Zugangsregeln für den Bundestag in Kraft. Die Abgeordneten müssen nun regelmäßig ihre Ausweise zeigen, wenn sie das Gebäude betreten wollen. Ehemalige Bundestagsabgeordnete erhalten nicht mehr automatisch einen lebenslangen Zugang zum Parlament. Die Gründe für diese Änderungen sind Ermittlungen des Generalbundesanwalts und Störaktionen durch Mitglieder einer extremistischen Gruppe.

Anlassunabhängige Sicherheitskontrollen

Der Bundestag hat mitgeteilt, dass nun anlassunabhängige Sicherheitskontrollen stattfinden werden. Die Abgeordneten müssen ihre Ausweise bei jeder Betretung des Gebäudes vorzeigen. Damit soll die Sicherheit im Parlament erhöht werden und möglichen Gefahren vorgebeugt werden.

Ermittlungen gegen Reichsbürger als Auslöser

Ein Grund für die Änderungen der Zugangsregeln sind die Ermittlungen des Generalbundesanwalts wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung aus der Reichsbürger-Szene. Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann soll laut den Ermittlungen Mitglied dieser Gruppe gewesen sein (wir berichteten).

Störungen durch extremistische Gruppe

Eine weitere Begründung für die verschärften Zugangsregeln sind die Störungen von Mitgliedern der Gruppe „Letzte Generation“. Diese extremistische Gruppierung hat in der Vergangenheit wiederholt für Aufsehen gesorgt und die Arbeit im Bundestag behindert.

Jährliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen eingeführt

Die neuen Regelungen sehen jetzt auch jährliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen vor. Ehemalige Abgeordnete bekommen dann nur noch auf Antrag und nach einer Zuverlässigkeitsüberprüfung einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit für die jeweils aktuelle Wahlperiode. Inhaber des Bundestagsausweises für Ehemalige müssen sich der Zuverlässigkeitsprüfung jährlich unterziehen, auch wenn der Ausweis länger gilt, so der Bundestag.

Sicherheit im Bundestag im Fokus

Die verschärften Zugangsregeln sind ein Zeichen dafür, dass die Sicherheit im Bundestag einen höheren Stellenwert erhält. In Zeiten zunehmender politischer Polarisierung und extremistischer Tendenzen ist es wichtig, die Sicherheit der Abgeordneten und Mitarbeiter im Parlament zu gewährleisten.

Reaktionen auf die neuen Regelungen

Die neuen Zugangsregeln stoßen auf unterschiedliche Reaktionen. Während einige die Verschärfungen als notwendig erachten, um die Sicherheit im Bundestag zu erhöhen, sehen andere darin eine Einschränkung der Freiheiten der Abgeordneten und Ehemaligen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren und ob sie tatsächlich zur Erhöhung der Sicherheit im Parlament beitragen.

Fazit

Die verschärften Zugangsregeln für den Bundestag sind ab heute in Kraft und sollen für mehr Sicherheit im Parlament sorgen. Abgeordnete müssen nun regelmäßig ihre Ausweise vorzeigen, und ehemalige Bundestagsabgeordnete erhalten nicht mehr automatisch einen lebenslangen Zugang. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen Reichsbürger und Störaktionen durch eine extremistische Gruppe waren die Auslöser für die neuen Regelungen. Jährliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen sollen zudem sicherstellen, dass nur vertrauenswürdige Personen Zugang zum Bundestag erhalten.

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