
Staatliche Durchsuchungen ohne Richter: Neues Gesetz gegen politische Werbung öffnet Tür für Behördenwillkür

Während die Deutschen noch mit Weihnachtsplätzchen und Silvesterraketen beschäftigt waren, hat die Bundesregierung still und leise ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, das es in sich hat. Das sogenannte Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) aus dem Digitalministerium unter Karsten Wildberger soll angeblich die Demokratie schützen – doch bei genauerem Hinsehen entpuppt es sich als potenzielles Werkzeug zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und zur Aushebelung grundlegender Rechtsstaatsprinzipien.
EU-Verordnung als Blaupause für Überwachung
Das neue Gesetz dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung. Das erklärte Ziel klingt zunächst harmlos: Man wolle unerwünschten politischen Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess verhindern. Doch wer definiert eigentlich, was „unerwünscht" ist? Und wer entscheidet, welcher Einfluss als legitim gilt und welcher nicht?
Als Paradebeispiel für die angebliche Notwendigkeit solcher Maßnahmen wird gebetsmühlenartig die rumänische Präsidentschaftswahl von 2024 herangezogen. Der EU-kritische Kandidat Călin Georgescu hatte dort die erste Wahlrunde gewonnen – ein Ergebnis, das den Brüsseler Eliten offenbar nicht schmeckte. Der Verfassungsgerichtshof kippte kurzerhand die Wahl mit der Begründung, TikTok habe Georgescu unrechtmäßig bevorzugt. Die Beweislage? Dünn wie Pergamentpapier. Zur Wahlwiederholung wurde der unbequeme Kandidat erst gar nicht mehr zugelassen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Bürokratiemonster mit drakonischen Strafen
Die neuen Vorgaben für Medien und politische Akteure, die Werbung schalten wollen, lesen sich wie ein Albtraum für jeden Compliance-Beauftragten. Es reicht längst nicht mehr aus, den Geldgeber einer Werbemaßnahme zu benennen. Nein, es muss offengelegt werden:
Welchem politischen Zweck die Werbung dient, wer sie erstellt hat, zu welcher Kampagne sie gehört, wie teuer die gesamte Kampagne ist, ob der Financier im Lobbyregister eingetragen ist, welche Zielgruppen angesprochen werden sollen und woher sämtliche Geldmittel stammen. Ein bürokratischer Wahnsinn, der kleinere politische Initiativen und unabhängige Medien faktisch mundtot machen könnte.
Wer gegen diese Auflagen verstößt, dem drohen Zwangsgelder von bis zu sechs Prozent des Gesamtumsatzes. Bei großen Konzernen können das schnell Milliardenbeträge sein. Kein Wunder also, dass Meta, Google, Snap und TikTok bereits angekündigt haben, politische Werbung auf ihren Plattformen komplett einzustellen. Was als Transparenzmaßnahme verkauft wird, führt in der Praxis zu einer umfassenden Entpolitisierung der digitalen Öffentlichkeit – einer De-facto-Zensur durch die Hintertür.
Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung – ein Dammbruch
Der eigentliche Skandal verbirgt sich jedoch in einem unscheinbaren Passus des Gesetzesentwurfs. Demnach sollen die zuständigen Aufsichtsbehörden „Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung vornehmen" dürfen, sobald „Gefahr in Verzug" sei. Diese Formulierung ist so vage, dass sie praktisch jeden Missbrauch ermöglicht.
Der renommierte Jurist Joachim Steinhöfel bringt es auf den Punkt: „Wann soll überhaupt bei einer Plattform ‚Gefahr im Verzug' bestehen, die eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss zulässig macht? Bürokraten erlassen eine Anordnung, Richter werden ausgehebelt, Grundrechte zur Verfügungsmasse von Machtinteressen."
Diese Kritik trifft den Kern des Problems. In einem funktionierenden Rechtsstaat ist die richterliche Kontrolle ein unverzichtbares Bollwerk gegen staatliche Willkür. Wenn Behörden nach eigenem Gutdünken Durchsuchungen anordnen können, ohne dass ein unabhängiger Richter die Verhältnismäßigkeit prüft, dann ist der Weg in den Überwachungsstaat nicht mehr weit.
Historische Parallelen drängen sich auf
Man muss kein Geschichtsprofessor sein, um zu erkennen, dass solche Befugnisse in der deutschen Geschichte schon einmal missbraucht wurden. Die Weimarer Republik ging nicht zuletzt daran zugrunde, dass Notverordnungen und Ausnahmeregelungen die demokratischen Institutionen aushöhlten. Wer heute „Gefahr in Verzug" als Blankovollmacht für staatliche Eingriffe etabliert, spielt mit dem Feuer.
Wem nützt dieses Gesetz wirklich?
Die Frage, die sich jeder kritische Bürger stellen sollte, lautet: Cui bono? Wem nützt ein Gesetz, das politische Werbung derart erschwert und gleichzeitig staatlichen Behörden weitreichende Durchgriffsrechte einräumt? Die Antwort liegt auf der Hand: Den etablierten Kräften, die über ausreichend Ressourcen verfügen, um die bürokratischen Hürden zu überwinden, und die kein Interesse daran haben, dass unbequeme Stimmen Gehör finden.
Während die großen Parteien mit ihren Apparaten und Rechtsabteilungen die neuen Vorgaben bewältigen können, werden kleinere politische Bewegungen und kritische Medien systematisch benachteiligt. Das Gesetz schafft keine Transparenz – es schafft Abhängigkeit von staatlicher Gnade.
Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit
Was hier unter dem Deckmantel des Demokratieschutzes vorangetrieben wird, ist in Wahrheit ein frontaler Angriff auf die Meinungsfreiheit. Wenn politische Werbung nur noch unter Auflagen möglich ist, die selbst Großkonzerne abschrecken, dann wird der öffentliche Diskurs auf die Kanäle beschränkt, die der Staat kontrollieren kann. Die sozialen Medien, die in den vergangenen Jahren eine wichtige Rolle bei der Verbreitung alternativer Standpunkte gespielt haben, werden so ihrer politischen Funktion beraubt.
Es ist bezeichnend, dass dieses Gesetzesvorhaben ausgerechnet in der Weihnachtszeit durchgedrückt wurde, als die öffentliche Aufmerksamkeit auf andere Dinge gerichtet war. Die Bundesregierung scheint genau zu wissen, dass eine breite Debatte über diese Maßnahmen nicht in ihrem Interesse liegt. Umso wichtiger ist es, dass wir als Bürger wachsam bleiben und uns gegen die schleichende Erosion unserer Grundrechte zur Wehr setzen.










