
Sanktionen gegen Den Haag: Berlin stellt sich hinter Weltstrafgericht

Nach den neuen US-Sanktionen gegen Spitzenjuristen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat die Bundesregierung ihre Unterstützung für das Gericht in Den Haag bekräftigt. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur dts, man werde alles tun, was möglich sei, um sich vor den IStGH zu stellen. Betroffen von den Strafmaßnahmen sind Gerichtspräsidentin Tomoko Akane und der leitende Prozessanwalt Abdoulaye Seye.
"Nicht nur in Äußerungen, sondern auch in Rat und Tat"
Die Bundesregierung wolle ihre Unterstützung praktisch untermauern, so der Sprecher. Wörtlich sagte er:
Nicht nur in Äußerungen, sondern auch in Rat und Tat.
Man arbeite bereits seit längerer Zeit daran, die Funktionsfähigkeit des Gerichtshofs trotz des amerikanischen Vorgehens sicherzustellen. Als Beispiel nannte der Sprecher Berichte, wonach der IStGH inzwischen Software eines nicht-amerikanischen Herstellers nutze. Die Systeme ließen sich damit nicht mehr so einfach abschalten. Zu weiteren Maßnahmen äußerte er sich nicht.
Was die Sanktionen konkret bedeuten
US-Außenminister Marco Rubio begründete den Schritt damit, dass beide Juristen an Ermittlungen gegen Regierungsvertreter von Staaten beteiligt gewesen seien, die die Zuständigkeit des Gerichts nicht anerkennen. Dazu zählen neben den USA auch Israel und Russland.
Die Folgen sind handfest: Etwaige Vermögenswerte in den USA werden eingefroren, die Betroffenen weitgehend vom amerikanischen Finanzsystem ausgeschlossen. Medienberichten zufolge könnten damit auch internationale Zahlungsdienstleister die Zusammenarbeit beenden. Das US-Finanzministerium räumte demnach eine Frist bis zum 17. September ein, um laufende Geschäfte abzuwickeln.
Es ist nicht der erste Schlag. Nach Angaben des Gerichtshofs richten sich US-Sanktionen inzwischen gegen neun der 18 Richterinnen und Richter sowie gegen mehrere Anklagevertreter. Im Juli hatte Rubio eine breit angelegte Kampagne gegen das Gericht angekündigt und andere Staaten zum Austritt bewegen wollen.
Der Streit um Netanjahu – und um die Reichweite des Völkerstrafrechts
Kern des Konflikts sind die Haftbefehle, die der IStGH 2024 gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und dessen früheren Verteidigungsminister Joav Galant erlassen hat. Netanjahu weist die Vorwürfe entschieden zurück. Auch Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen von US-Soldaten in Afghanistan hatten Washington verärgert.
Juristisch ist die Frage der Zuständigkeit umstritten: Das Gericht darf grundsätzlich nur bei Taten auf dem Gebiet oder durch Staatsangehörige eines Vertragsstaates ermitteln. Weil Palästina 2015 dem Römischen Statut beigetreten ist, sieht der IStGH seine Zuständigkeit auch für die seit 1967 besetzten Gebiete. Die US-Regierung teilt diese Auslegung ausdrücklich nicht und spricht von einem Angriff auf staatliche Souveränität.
Reaktionen: Kritik aus Berlin, Brüssel und Tokio
Der Gerichtshof selbst sprach laut Berichten von einem eklatanten Angriff auf die Unabhängigkeit einer unparteiischen Justizbehörde und kündigte an, sein Mandat unbeirrt weiter zu erfüllen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig äußerte sich ebenfalls kritisch und verwies auf die Rolle der USA bei den Nürnberger Prozessen. Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die japanische Regierung stellten sich Medienberichten zufolge hinter das Gericht, das derzeit 125 Vertragsstaaten zählt.
Wie wirksam die deutschen Schutzmaßnahmen tatsächlich sind, dürfte sich erst in den kommenden Wochen zeigen – spätestens dann, wenn die Abwicklungsfrist Mitte September abläuft.










