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09.01.2026
17:22 Uhr

Oberster Gerichtshof lässt Trump bei Zöllen weiter zappeln

Oberster Gerichtshof lässt Trump bei Zöllen weiter zappeln

Die Spannung in Washington erreichte am Montag ihren vorläufigen Höhepunkt – und verpuffte dann wie eine Seifenblase. Der Supreme Court der Vereinigten Staaten hat sich entschieden, noch nicht über die Rechtmäßigkeit von Präsident Trumps umfassenden Zollmaßnahmen zu urteilen. Stattdessen widmeten sich die höchsten Richter des Landes einem Fall über Überprüfungsrechte von Bundesgefangenen. Die Wirtschaftswelt muss also weiter warten, mindestens bis Mittwoch, wenn die nächste Runde der Urteilsverkündungen ansteht.

Trumps Zollpolitik auf dem Prüfstand

Im Kern geht es um eine fundamentale Frage der präsidialen Machtbefugnisse. Der Oberste Gerichtshof prüft, ob Trump den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) von 1977 rechtmäßig angewandt hat, um seine sogenannten "reziproken" Zölle zu verhängen. Diese Maßnahmen betreffen nahezu jeden Handelspartner der USA und machen etwa die Hälfte aller unter Trump eingeführten Zölle aus.

Der Präsident berief sich auf einen nationalen Notstand aufgrund der amerikanischen Handelsdefizite. Dieselbe Rechtsgrundlage nutzte er auch für Strafzölle gegen China, Kanada und Mexiko – offiziell begründet mit dem Fentanyl-Schmuggel in die Vereinigten Staaten. Eine kreative Interpretation des Gesetzes, die selbst wohlwollende Beobachter als gewagt bezeichnen würden.

Skeptische Richter und nervöse Märkte

Bei den mündlichen Verhandlungen am 5. November zeigten sich die Richter offenbar skeptisch gegenüber Trumps Auslegung seiner Befugnisse. Die Wettmärkte preisen mittlerweile eine hohe Wahrscheinlichkeit ein, dass die Zölle zumindest teilweise gekippt werden. Trump selbst bezeichnete ein mögliches Urteil gegen seine Zollpolitik als "schrecklichen Schlag" für die Vereinigten Staaten.

Die Trump-Administration hat jedoch bereits alternative Rechtswege in der Hinterhand. Sektorale Zölle auf Stahl und Aluminium wären von einem negativen Urteil nicht betroffen. Zudem ermöglicht Abschnitt 122 des Handelsgesetzes von 1974 temporäre Zölle von 15 Prozent für 150 Tage.

Zollbehörde bereitet sich auf alle Szenarien vor

Die amerikanische Zollbehörde hat offensichtlich bereits vorgesorgt. In Erwartung eines möglichen Urteils gegen die Zölle wurde eine neue Frist für elektronische Rückerstattungsanträge festgelegt: der 6. Februar. Ein neues digitales System namens ACE (Automated Commercial Environment) soll die Abwicklung beschleunigen – ein sicheres elektronisches Portal für Import- und Exportdaten.

Für die globalen Märkte und insbesondere für Deutschland als Exportnation bleibt die Situation angespannt. Die Unsicherheit über die künftige Handelspolitik der USA belastet Unternehmen und Investoren gleichermaßen. In solchen Zeiten wirtschaftlicher Ungewissheit erweisen sich physische Edelmetalle wie Gold und Silber traditionell als verlässlicher Anker im Portfolio – unabhängig von politischen Entscheidungen in Washington oder anderswo.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jeder Anleger ist für seine Investitionsentscheidungen selbst verantwortlich und sollte vor einer Anlageentscheidung eigene Recherchen durchführen oder einen qualifizierten Finanzberater konsultieren.

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