Kettner Edelmetalle
20.02.2026
03:56 Uhr

Linksextremisten im Bremer Verfassungsgericht: Wenn der Bock zum GĂ€rtner wird

Was sich derzeit im rot-grĂŒn-rot regierten Bremen offenbart, liest sich wie eine Realsatire – wĂ€re es nicht so erschreckend real. Gleich zwei Mitglieder des Bremer Staatsgerichtshofs, wie das Verfassungsgericht der Hansestadt offiziell heißt, mussten zurĂŒcktreten, nachdem ihre Verstrickungen in das Milieu des gewaltorientierten Linksextremismus ans Licht kamen. Personen, die ĂŒber die VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit von Gesetzen wachen sollten, standen offenbar selbst im Verdacht, Organisationen nahezustehen, die eben jene Verfassung ĂŒberwinden wollen. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen.

Der Anwalt und die „Interventionistische Linke"

Der Rechtsanwalt Anatol Anuschewski, von der Linkspartei in den Staatsgerichtshof entsandt, soll laut Informationen aus Sicherheitskreisen jahrelang der Interventionistischen Linken (IL) angehört haben – einer Organisation, die der Bremer Verfassungsschutz ausdrĂŒcklich dem „gewaltorientierten Linksextremismus" zuordnet. Besonders pikant: Anuschewski sei von 2014 bis 2023 in der IL aktiv gewesen, also auch wĂ€hrend seiner Zeit als Richter am Staatsgerichtshof. Man stelle sich vor, ein AfD-naher Jurist mit Verbindungen zu einer vom Verfassungsschutz beobachteten rechten Gruppierung hĂ€tte auch nur in die NĂ€he eines Verfassungsgerichts kommen wollen – das mediale Erdbeben wĂ€re bis nach BrĂŒssel zu spĂŒren gewesen.

Doch damit nicht genug. Anuschewski geriet zuletzt in die Schlagzeilen, weil er an der Enttarnung eines V-Manns des Verfassungsschutzes beteiligt gewesen sein soll. Bei einem abendlichen „Hausbesuch" – ein Euphemismus, der an EinschĂŒchterungsmethoden totalitĂ€rer Regime erinnert – hĂ€tten IL-Mitglieder und Anuschewski den Informanten offenbar unter Druck gesetzt, bis dieser seine TĂ€tigkeit fĂŒr den Inlandsgeheimdienst eingestand. Im Nachgang kam es sogar zu einem Anschlag auf das Privathaus des Bremer Verfassungsschutzchefs Thorge Koehler, den Senat und Sicherheitsbehörden der IL zurechnen. Mindestens 16 Jahre soll Anuschewski bereits in der linksextremen Szene unterwegs gewesen sein.

Die AnwĂ€ltin und die „Rote Hilfe"

Das zweite zurĂŒckgetretene Mitglied, die AnwĂ€ltin Lea Voigt, soll nicht nur der IL, sondern auch der Roten Hilfe nahestehen. Auf ihrer Kanzlei-Homepage habe sie noch 2021 offen ihre Mitgliedschaft in der Roten Hilfe angegeben – ein Eintrag, der inzwischen gelöscht wurde. Der Verfassungsschutz beschreibt die Rote Hilfe unmissverstĂ€ndlich als einen Verein, der „linke Straf- und GewalttĂ€ter sowohl in politischer als auch in finanzieller Hinsicht" unterstĂŒtze. Voigt bestreite zwar eine Mitgliedschaft in der IL und behaupte, sie habe den Staatsgerichtshof lediglich aus SolidaritĂ€t mit ihrem Kollegen Anuschewski verlassen. Doch die Faktenlage spricht eine deutlich andere Sprache.

Die Linkspartei: Kein Problem mit Extremismus

Was an diesem Skandal mindestens ebenso verstörend ist wie die Verstrickungen der beiden Juristen selbst, ist die Reaktion der Bremer Linkspartei. Statt Reue, statt Distanzierung, statt eines Mindestmaßes an demokratischer Selbstreflexion kommt von der FraktionsfĂŒhrung eine ErklĂ€rung, die an Dreistigkeit kaum zu ĂŒberbieten ist: „Eine Mitgliedschaft oder NĂ€he zur Interventionistischen Linken stellt fĂŒr uns kein Hindernis dar." Man teile die Einordnung des Verfassungsschutzes „bekanntermaßen nicht". So einfach ist das also. Der Verfassungsschutz warnt, die IL halte „an dem Ziel der Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unverĂ€ndert fest" – und die Linkspartei zuckt mit den Schultern.

Doch die Verflechtungen reichen noch tiefer in die Fraktion hinein. Ein Mitarbeiter des Linken-Fraktionschefs Nelson Janßen soll ebenfalls der IL angehören – was der Vorsitzende nicht einmal dementiere. Ein weiterer Abgeordneter stelle sein BĂŒro der Roten Hilfe fĂŒr Sprechstunden zur VerfĂŒgung. Und aus dem Bundestag springt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Luke Hoß, den Bremer Genossen bei: Der Verfassungsschutz beobachte „im Angesicht der rechtsextremen Bedrohung offensichtlich die Falschen".

Wo waren SPD und GrĂŒne?

Die vielleicht drĂ€ngendste Frage in diesem ganzen Skandal lautet: Wie konnten SPD und GrĂŒne als Koalitionspartner der Entsendung dieser Personen in den Staatsgerichtshof ĂŒberhaupt zustimmen? Wurden keine HintergrundprĂŒfungen durchgefĂŒhrt? Oder – und dieser Gedanke ist noch beunruhigender – war man sich der Verbindungen bewusst und hat sie schlicht toleriert? In beiden FĂ€llen offenbart sich ein erschreckendes Versagen der demokratischen Kontrollmechanismen.

Dieser Vorfall in Bremen ist symptomatisch fĂŒr ein Deutschland, in dem die politische Debatte zunehmend von Doppelstandards geprĂ€gt wird. WĂ€hrend konservative Positionen reflexartig als „rechtsextrem" gebrandmarkt werden und selbst moderate bĂŒrgerliche KrĂ€fte unter Generalverdacht gestellt werden, können Personen aus dem Umfeld gewaltorientierter linksextremer Organisationen offenbar unbehelligt in höchste Verfassungsorgane eines Bundeslandes einziehen. Die Empörungsmaschinerie, die bei jedem noch so marginalen Verdacht einer rechten Gesinnung auf Hochtouren lĂ€uft, schweigt hier auffĂ€llig leise.

Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz diesen Fall zum Anlass nimmt, die SicherheitsĂŒberprĂŒfungen fĂŒr Verfassungsrichter auf Landesebene grundlegend zu verschĂ€rfen. Denn eines sollte in einer funktionierenden Demokratie selbstverstĂ€ndlich sein: Wer ĂŒber die Verfassung wacht, darf nicht gleichzeitig an ihrer Abschaffung arbeiten. Bremen hat gezeigt, was passiert, wenn man den Bock zum GĂ€rtner macht – und dann auch noch so tut, als sei daran nichts auszusetzen.

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