Kettner Edelmetalle
04.09.2023
09:45 Uhr

Familiennachzug: Bundesregierung ermöglicht Einreise afghanischer Zweitfrauen

Trotz des in Deutschland geltenden Verbots der Bigamie hat die Bundesregierung nun die Zweitfrauen von afghanischen Migranten ins Land geholt. In zwei bekannten Fällen aus dem Hochsauerlandkreis wurden die Frauen samt ihren zahlreichen Kindern nach Deutschland gebracht. Diese Entscheidung der Bundesregierung wirft Fragen auf und zeigt erneut die inkonsequente und fragwürdige Migrationspolitik der Ampelregierung.

Bigamie: Verboten, aber offenbar nicht für alle

Bigamie ist in Deutschland verboten. Doch wie es scheint, gilt dieses Verbot nicht für alle. Die Bundesregierung hat aktiv Zweitfrauen und deren Kinder von afghanischen Migranten ins Land geholt. Dies bestätigte das örtliche Ausländeramt der Westfalenpost. Es handelt sich dabei um sogenannte Ortskräfte, die während des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr für diese gearbeitet haben. Wie viele solcher Vielehen es in Deutschland insgesamt gibt, bleibt unklar.

Die Folgen der Bigamie: Rechtliche Probleme und soziale Spannungen

Die Zweitfrauen leben nun mit ihren Kindern in Deutschland. In einem Fall wohnt die Zweitfrau in einer separaten Wohnung mit sieben Kindern. Der andere Ehemann lebt nun mit zwei Ehefrauen und neun Kindern zusammen. Diese Situation führt zu rechtlichen Problemen. So kann eines der in Deutschland geborenen Kinder keine deutsche Geburtsurkunde bekommen, da die Ehe ihrer Eltern in der Bundesrepublik nicht anerkannt ist.

Die Entscheidung der Bundesregierung, Zweitfrauen und ihre Kinder ins Land zu holen, ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern birgt auch soziale Risiken. Sie könnte zu sozialen Spannungen führen und das Zusammenleben in der Gesellschaft erschweren. Zudem ist es fraglich, ob es gerecht ist, dass die deutsche Bevölkerung die finanziellen Lasten dieser Entscheidung tragen muss.

Kritik an der Migrationspolitik der Bundesregierung

Die Entscheidung der Bundesregierung, Zweitfrauen und ihre Kinder ins Land zu holen, zeigt erneut die Unstimmigkeiten und Widersprüche in der Migrationspolitik der Bundesregierung. Während Bigamie in Deutschland verboten ist, scheint dieses Verbot für bestimmte Gruppen nicht zu gelten. Dies wirft Fragen nach der Gleichbehandlung und der Rechtsstaatlichkeit auf.

Es ist notwendig, dass die Bundesregierung ihre Migrationspolitik überdenkt und eine klare und konsistente Linie verfolgt. Sie sollte sich dabei an den Prinzipien des Rechtsstaats und der Gleichbehandlung orientieren. Zudem sollte sie die Interessen und Bedenken der deutschen Bevölkerung stärker berücksichtigen.

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