Kettner Edelmetalle
23.11.2023
09:32 Uhr

EMA entlarvt Grundlage für 2G und 3G als nicht haltbar: Impfstoffe nur für Eigenschutz zugelassen

EMA entlarvt Grundlage für 2G und 3G als nicht haltbar: Impfstoffe nur für Eigenschutz zugelassen

Die Politik der 2G- und 3G-Regeln in der Corona-Zeit scheint auf wackligen Füßen zu stehen. Ein Hauptargument für die Einführung dieser Maßnahmen war stets der Fremdschutz durch die Impfung. Nun scheint die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) jedoch zu widersprechen und macht deutlich, dass die Impfung nicht auf den Fremdschutz ausgerichtet war.

Pressekonferenz der ID-Fraktion

Am 21. November gaben acht Abgeordnete aus dem Umfeld der ID-Fraktion im Europäischen Parlament eine Pressekonferenz. Der Anlass war ein Schriftverkehr mit der EMA. Die Abgeordneten forderten die Behörde auf, die Marktzulassung der mRNA-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax aufgrund behaupteter Mängel zu widerrufen. Diese Forderung lehnte die EMA ab. Allerdings enthielt das Antwortschreiben der EMA einige brisante Aussagen, die Fragen über die Legitimation der Corona-Politik der meisten EU-Regierungen aufwerfen.

Die Begründungen für die 2G- und 3G-Regeln

Die 2G- und 3G-Regeln, die in allen Bundesländern in unterschiedlicher Ausprägung für mehrere Monate galten, wurden hauptsächlich mit zwei Begründungen versehen. Erstens, die Corona-Impfung würde dem unmittelbaren Fremdschutz dienen. Zweitens, sie wäre erforderlich, um einer Ausbreitung des Virus auf breiter Ebene entgegenzuwirken. Diese Regeln hatten einen faktischen Ausschluss Nichtgeimpfter aus weiten Bereichen des öffentlichen Lebens zur Folge. Dies war politisch so gewollt, wie zahlreiche Zitate von Entscheidungsträgern aus jener Zeit zeigen.

Keine Grundlage für die 2G- und 3G-Regeln?

Das Antwortschreiben der EMA an die EU-Abgeordneten deutet jedoch darauf hin, dass die gesellschaftliche Spaltung, zu der 2G und 3G beitrugen, möglicherweise gar keine Grundlage hatte. Die Zulassungsbehörde macht deutlich, dass von einem Fremdschutz zum Zeitpunkt der Zulassung gar nicht die Rede war. Es gab kein ausreichendes Datenmaterial, um diesen Aspekt beurteilen zu können. Die EMA äußert sich gegenüber den Empfängern des Schreibens wie folgt: „Sie haben in der Tat recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zugelassen sind, um Übertragung von einer Person auf eine andere zu verhindern. Die Indikationen sind nur zum Schutz der geimpften Personen.“

Die Position der Befürworter der Corona-Maßnahmen

Befürworter der Corona-Maßnahmen sehen in den Äußerungen der Entwickler und Aufsichtsbehörden kein Argument gegen die temporäre Verhängung der Maßnahmen. Sie behaupten, dass die daraus resultierenden Erkenntnisse nicht neu seien. Bereits aus den ursprünglichen Protokollen zur Zulassung sei zu erkennen gewesen, dass ein Fremdschutz nicht Gegenstand der Studien gewesen sei. Dennoch hätten Studien zur damaligen Zeit gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit von Infektionen mit COVID-19 zumindest temporär nach einer Impfung geringer gewesen sei. Dies begründete das Robert Koch-Institut (RKI) unter anderem damit, dass positiv getestete Geimpfte eine „signifikant geringere Viruslast“ aufgewiesen hätten. Zudem sei auch eine „verkürzte Dauer der Virusausscheidung“ zu verzeichnen gewesen.

Das Eingeständnis von Bundesgesundheitsminister Lauterbach

Am Ende stand das Eingeständnis von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Zusammenhang mit dem Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht 2022. Gegenüber dem ZDF äußerte der Minister damals: „Die Impfung schützt nicht mehr vor Ansteckung.“ Zur Verhinderung schwerer Verläufe im Fall einer eigenen Ansteckung hält der Minister eine regelmäßige Auffrischung des Impfschutzes dennoch für sinnvoll. Zahlreiche kritische Expertenstimmen raten jedoch davon ab und stellen das Risiko-Nutzen-Verhältnis der mRNA-Injektionen infrage.

Die jüngsten Entwicklungen werfen ein neues Licht auf die Corona-Politik und die Begründungen für die 2G- und 3G-Regeln. Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf diese neuen Erkenntnisse reagieren wird.

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