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29.11.2023
18:38 Uhr

Die Schuldenbremse: Ein Relikt der Vergangenheit oder notwendige Kontrolle der Staatsausgaben?

Die Schuldenbremse: Ein Relikt der Vergangenheit oder notwendige Kontrolle der Staatsausgaben?

Die Schuldenbremse, einst als "Entscheidung von historischer Tragweite" gepriesen, steht aktuell unter starkem Beschuss. Inmitten der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Krisen, scheint die Bundesregierung immer häufiger auf Ausnahmeregelungen zurückzugreifen, um die strikten Regeln zu umgehen. Dies wirft die Frage auf, ob die Schuldenbremse noch zeitgemäß ist oder ob sie einer dringenden Reform bedarf.

Die Schuldenbremse: Ein Rückblick

Die Schuldenbremse wurde 2009 unter der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) eingeführt. Sie besagt, dass der Staat nur so viel Geld ausgeben darf, wie er einnimmt - vor allem aus Steuern und Abgaben. Ein Prinzip, das in Zeiten wirtschaftlicher Stabilität und Prosperität durchaus sinnvoll erscheint.

"Eine Entscheidung von historischer Tragweite - eine Entscheidung, die die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit sichern soll", so Steinbrück in seiner Rede vor den Ministerpräsidenten.

Ausnahmeregelungen: Der Missbrauch der Schuldenbremse?

Jedoch scheint die aktuelle Regierung, bestehend aus SPD und den Grünen, die Schuldenbremse eher als lästige Hürde denn als notwendige Kontrollinstanz zu sehen. So wurden 2022 Kreditaufnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe beschlossen, indem eine "außergewöhnliche Notsituation" geltend gemacht wurde. Nun fordern SPD und Grüne erneut eine solche Notsituation festzustellen, um die Schuldenbremse zu umgehen.

Die Debatte um eine Reform der Schuldenbremse

Es ist nicht zu leugnen, dass die aktuelle Debatte um die Schuldenbremse berechtigt ist. Manche Ökonomen sehen das Problem, dass auch wichtige Investitionen in die Infrastruktur und in zukunftsrelevante Technologien der Verschuldungsregel zum Opfer fallen könnten. Doch eine kurzfristige Reform der Schuldenbremse ist unwahrscheinlich, da das Grundgesetz nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag geändert werden kann. Diese Mehrheit gibt es aktuell nicht, weil CDU und CSU, die zusammen die größte Oppositionsfraktion bilden, eine Änderung ablehnen.

Die Schuldenbremse: Ein notwendiges Übel?

Die Schuldenbremse mag in Zeiten von Krisen und Notsituationen wie ein Hemmschuh wirken. Doch sie dient dazu, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern und den Bürgern eine nachhaltige und verantwortungsvolle Haushaltsführung zu garantieren. Die aktuelle Regierung sollte sich daher gut überlegen, ob sie wirklich den Weg der immer weiteren Verschuldung beschreiten will.

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