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21.11.2023
17:41 Uhr

Brandenburgs Rebellion gegen die Rundfunkgebührenerhöhung – Ein Kampf für das Volk?

Brandenburgs Rebellion gegen die Rundfunkgebührenerhöhung – Ein Kampf für das Volk?

Die Landesregierung Brandenburgs zeigt Haltung und wehrt sich gegen die geplante Erhöhung der Rundfunkgebühr. Ein mutiger Schritt, der aufhorchen lässt und der Frage nach der tatsächlichen Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Medien für die Demokratie neues Gewicht verleiht.

Keine breite Akzeptanz für den Rundfunkbeitrag

Der Staatssekretär der Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Benjamin Grimm, hat sich deutlich gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro ab 2025 positioniert. Der SPD-Politiker begründet die ablehnende Haltung der Landesregierung mit einer fehlenden breiten Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine Kritik, die nicht von ungefähr kommt.

„Das funktioniert so nicht“, meint Grimm hinsichtlich des nun wohl fehlenden Vertrauens in den ÖRR.

Die öffentlich-rechtlichen Sender seien ihrer „Bedeutung für die Demokratie“ nicht gerecht geworden. Ein Vorwurf, der durch den Rücktritt der Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, im August 2022 nach horrenden Gehaltserhöhungen und anschließenden Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsnahme, an Brisanz gewinnt.

Der Ruf nach Sparsamkeit und Verantwortung

Die öffentlich-rechtlichen Sender müssten nun sparsame Wege einschlagen, so Grimm. Es gäbe „tausende Möglichkeiten, wie man im System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Geld einsparen“ könne. Gemeinsame Mediatheken von ARD und ZDF könnten geschaffen werden, Gehälter und Immobilien müssten „auf den Prüfstand“ gestellt werden.

Auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke äußerte sich kritisch: „Es sei nicht nachvollziehbar, den Menschen eine weitere Gebührenerhöhung zuzumuten“, sagte er in Potsdam.

Das letzte Wort liegt bei den Bundesländern

Die ablehnende Haltung Brandenburgs könnte weitreichende Folgen haben. Denn für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags müssen alle Bundesländer zustimmen. Schon im Sommer 2021 musste ein ähnlicher Fall der Beitragserhöhung vor dem Verfassungsgericht entschieden werden. Damals wurde Sachsen-Anhalt zur Zustimmung gezwungen, obwohl das Land eine Erhöhung des Beitrags während der Corona-Pandemie nicht billigen wollte.

Auch jetzt scheinen weitere Bundesländer einer erneuten Erhöhung kritisch gegenüberzustehen. Vier weitere Bundesländer haben bereits ihre Skepsis gegenüber weiteren Erhöhungen angedeutet. Wegen der geballten Ablehnung könnte der geplante Aufschlag von 58 Cent ab 2025 ein hartes Stück Arbeit für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden.

Die Frage bleibt: Werden die Interessen des Bürgers letztlich über die finanziellen Interessen der öffentlich-rechtlichen Sender siegen?

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