
9/11-Prozess erst 2028: Warum die Justiz 27 Jahre braucht

Ein US-Militärrichter hat den Prozessauftakt gegen den mutmaßlichen Chefplaner der Anschläge vom 11. September 2001, Chalid Scheich Mohammed, auf den 5. Juni 2028 festgesetzt. Verhandelt wird auf dem US-Stützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba. Sollte der Termin halten, beginnt das Verfahren fast 27 Jahre nach den Anschlägen – und rund 25 Jahre nach der Festnahme des Angeklagten.
Ein Datum, das schon jetzt wackelt
Der neue Termin liegt Medienberichten zufolge rund 18 Monate hinter dem, was die Anklagevertreter vorgeschlagen hatten. Der Richter räumte damit zusätzliche Zeit ein, um zentrale Vorfragen zu klären – allen voran die Frage, welche Beweise das Militärtribunal überhaupt zulassen darf.
Garantiert ist gar nichts. Werden Fristen im Vorverfahren gerissen, kann sich der Start erneut verschieben. Ein früher angesetzter Termin für 2021 wurde bereits kassiert. Wer seit einem Vierteljahrhundert auf ein Urteil wartet, hat gelernt, Kalenderdaten aus Guantánamo mit Vorsicht zu genießen.
Vom Vertrauten Bin Ladens zum Dauerhäftling
Mohammed galt vor seiner Festnahme im März 2003 in Pakistan als einer der wichtigsten Vertrauten von Al-Qaida-Chef Osama bin Laden. Er soll den Plan entwickelt haben, Linienmaschinen zu entführen und in das World Trade Center und das Pentagon zu steuern, und daneben auch Kommunikation und Finanzierung organisiert haben.
Am 11. September 2001 kaperten islamistische Attentäter vier Passagierflugzeuge. Zwei trafen die Türme in New York, eines das Pentagon bei Washington, die vierte Maschine stürzte in Pennsylvania ab. Rund 3.000 Menschen starben.
Nach seiner Festnahme wurde Mohammed vom US-Auslandsgeheimdienst CIA verhört. Laut einem Bericht des US-Senats wurde er dabei gefoltert. 2006 verlegten ihn die USA nach Guantánamo. Angeklagt sind neben ihm drei mutmaßliche Helfer: Walid bin Attash, Ali Abdul Aziz Ali und Mustafa al-Hawsawi.
Der geplatzte Deal – und das Folter-Dilemma
2024 hatten Verteidigung und Anklage nach zwei Jahren Verhandlungen eine Verständigung erzielt: Schuldbekenntnis gegen lebenslange Haft ohne Bewährung statt Todesstrafe, verbunden mit der Pflicht, Fragen der Hinterbliebenen zu beantworten. Die damalige US-Regierung unter Joe Biden verwarf die Einigung, ein Bundesberufungsgericht wies sie im vergangenen Jahr ab.
Damit ist das Kernproblem zurück auf dem Tisch: Kann ein Angeklagter nach Folter in CIA-Gewahrsam überhaupt ein faires Verfahren bekommen? Genau diese Frage hätte der Deal entschärft. Nun muss sie ein Militärgericht beantworten – vor laufender Weltöffentlichkeit.
Guantánamo: Das Lager, das niemand mehr will
Das Gefangenenlager wurde nach den Anschlägen unter Präsident George W. Bush eingerichtet. Zur Hochphase saßen dort rund 800 Menschen ein, viele über Jahre ohne ordentliches Gerichtsverfahren. Menschenrechtsorganisationen fordern seit Langem die Schließung; die meisten Häftlinge wurden inzwischen in andere Staaten überstellt.
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Fall vor allem eines: Wer den Rechtsstaat aussetzt, um schneller zu Ergebnissen zu kommen, bekommt am Ende weder Tempo noch Gerechtigkeit. Für die Angehörigen der Opfer bedeutet das ein weiteres Warten – auf ein Verfahren, das rechtsstaatlichen Standards genügen muss, um überhaupt Bestand zu haben.
Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.










